Am 28.10.2022 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) ihr Public Statement bezüglich der gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte der nationalen Enforcement-Stellen in der EU veröffentlicht. Hiervon betroffen sind die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen nach IFRS für das Geschäftsjahr 2022.
In ihrem am 28.10.2022 veröffentlichten Public Statement geht die ESMA auf die Schwerpunkte ein, denen bei der Prüfung durch die nationalen Enforcement-Stellen im Geschäftsjahr 2022 eine besondere Bedeutung zukommen soll.
Ähnlich zum Enforcement der Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 liegt ein Schwerpunkt auf den klimabezogenen Sachverhalten. Wichtig ist hier unter anderem die Konsistenz zwischen dem IFRS-Abschluss und der nichtfinanziellen Berichterstattung. Demnach muss eine Verbindung zwischen den in den IFRS-Abschlüssen angewandten Beurteilungen und Schätzungen sowie den damit verbundenen Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung bestehen.
Als zweiten Prüfungsschwerpunkt hat die ESMA die Untersuchung der direkten finanziellen Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine für die Unternehmen festgelegt. Besonders betroffen hiervon sind die IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28. Diese Vorschriften beinhalten die Kriterien für das Vorliegen von Kontrolle (IFRS 10), von gemeinschaftlicher Kontrolle (IFRS 11) oder die Fähigkeit zur Ausübung von maßgeblichen Einfluss nach IAS 28.
Als weiteren Prüfungsschwerpunkt nennt die ESMA die Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds – und damit im Besondern die Effekte aus der aktuellen hohen Inflation sowie der gestiegenen wirtschaftlichen Unsicherheiten – und betont die Notwendigkeit der sachgerechten Beurteilung dieser Auswirkungen auf die Abschlüsse. Es soll sichergestellt sein, dass Abschlussadressaten durch klare Angaben relevante, genaue und zeitnahe Informationen erhalten.
Neben den bereits genannten Aspekten enthält das von der ESMA veröffentlichte Public Statement weitere Informationen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, zur Angabe von alternativen Leistungskennzahlen und zum European Single Electronic Format (ESEF).