Am 15.11.2022 hat die EFRAG den ersten Satz der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet und anschließend an die Europäische Kommission übermittelt. Mit der Überarbeitung der Berichtsstandards wurden die Berichtsanforderungen zwar deutlich reduziert, dennoch müssen berichtspflichtige Unternehmen weiterhin mit einem großen Aufwand rechnen.
Am 29.04.2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) über die Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) die ersten Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt. Nach einem öffentlichen Konsultationsprozess, welcher im August 2022 endete, wurden die Standardentwürfe weitreichend überarbeitet. Am 15.11.2022 hat das EFRAG Sustainability Reporting Board den ersten Satz der überarbeiteten Standards verabschiedet und diese am 24.11.2022 der Europäischen Kommission übergeben.
In Folge der Überarbeitung der ESRS wurden die Anzahl der Standardentwürfe von 13 auf 12, die Anzahl der Offenlegungspflichten von rund 140 auf 84 sowie die Anzahl der qualitativen und quantitativen Datenpunkte von rund 2.160 auf rund 1.140 reduziert. Damit reagierte die EFRAG auf zahlreiche Stellungnahmen und die darin geäußerte Kritik an den umfangreichen Berichts- und Offenlegungsvorschriften.
Übersicht der ESRS-Entwürfe
Der erste Satz der sektorübergreifenden ESRS beinhaltet die folgenden Standardentwürfe:
Allgemeine Standards:
ESRS 1: Allgemeine Grundsätze
ESRS 2: Allgemeine Angaben
Umwelt:
ESRS E1: Klimawandel
ESRS E2: Umweltverschmutzung
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Soziales:
ESRS S1: Eigene Belegschaft
ESRS S2: Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3: Betroffenes Gemeinwesen
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
Governance:
ESRS G1: Geschäftliches Verhalten
Die Europäische Kommission muss den ersten Satz der ESRS nun annehmen. Es wird mit einer Veröffentlichung im Juni 2023 gerechnet. Die Berichtsstandards sind dann voraussichtlich ab dem Jahr 2024 als delegierte Rechtsakte anzuwenden. Im Jahr 2023 sollen entsprechende branchenspezifische Standards folgen, zudem werden noch separate Standards für kleine und mittlere Unternehmen erarbeitet.