Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 05.12.2022 den Prüfungsschwerpunkt für die Bilanzkontrollverfahren der Konzernabschlüsse 2022 veröffentlicht. Demnach steht die Prüfung der Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im Vordergrund (IAS 24).
Der nationale Prüfungsschwerpunkt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Konzernabschlüsse 2022 bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Außerdem wird – wie im Vorjahr – ein besonderes Augenmerk auf einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Buchführung liegen.
Die Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen kann durch Zielsetzungen beeinflusst werden, die nicht immer wirtschaftlicher Natur sind. Hierin besteht ein bedeutender Unterschied zu Geschäftsvorfällen zwischen voneinander unabhängigen Personen. Der internationale Rechnungslegungsstandard IAS 24 sieht daher Angaben vor, die dem Abschlussadressaten die Einschätzung möglicher Konsequenzen einer Abhängigkeit von nahestehenden Unternehmen und Personen ermöglichen. Diese Maßnahme soll zu einer erhöhten Transparenz von Abschlüssen beitragen.
Darüber hinaus wird die BaFin analog zum Vorjahr verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen achten. Im Sinne einer nachvollziehbaren Buchführung sollen sich sachverständige Dritte innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens verschaffen können. Zudem muss die Ausübung von Bilanzierungsentscheidungen nachprüfbar sein. Die BaFin möchte damit erreichen, dass Emittenten ausreichende Ressourcen für eine ausführliche und gut aufbereitete Dokumentation aufwenden.
Außerdem hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) bereits Ende Oktober 2022 europäische Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Diese beziehen sich auf:
- klimabezogene Risiken,
- die direkten finanziellen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf den Bilanzierenden,
- die Beurteilung der Auswirkungen des makoökonomischen Umfelds und der vorhandenen Unsicherheiten auf die Abschlüsse.
Zudem gibt die ESMA Hinweise bezüglich der nicht-finanziellen Berichterstattung, der Angabe von alternativen Leistungskennzahlen und zum European Single Electronic Format (ESEF).