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Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.02.2023 bei 2,00 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.02.2023 mit 2,00 % konstant im Vergleich zum Vormonat. Im Vergleich zum Vormonat sinkt der ungerundete Basiszins jedoch leicht von 2,0399 % (01.01.2023) auf 1,9966 % (01.02.2023).

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz ist im Jahr 2022 sehr stark von 0,10 % zum 01.01.2022 auf 2,00 % zum 01.01.2023 gestiegen. Zum 01.02.2023 weist der Anstieg des Basiszinssatzes im Vergleich zum Vormonat eine leichte Unterbrechung auf. Der Basiszins sinkt leicht um minus 0,04%-Punkte auf ungerundet 1,9966 % im Vergleich zum Vormonat, was sich in diesem Monat nicht im gerundeten Basiszinssatz niederschlägt.

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F 2008 bzw. IDW RS HFA 10, unterlag in den letzten Jahren (vor dem Jahr 2022) insgesamt einem negativen Trend. So betrug er 1,00 % zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 nur noch 0,20 %. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2020 unter anderem auch wegen der Corona-Krise sogar noch weiter fort und resultierte, erstmalig zum 01.06.2020, sogar in negativen Basiszinsen (minus 0,10 %). Dieses negative Zinsniveau blieb bis zum 01.03.2021 bestehen und ging dann wieder in ein zwar niedriges, aber positives Niveau über. Zum 01.01.2022 betrug der Basiszinssatz 0,10 %. Seit dem 01.01.2022 hat sich der Basiszinssatz jedoch von 0,10 % auf 2,00 % zum 01.02.2023 verzwanzigfacht. Der Basiszinssatz ist nun auf einem Niveau ähnlich wie im Zeitraum von 2014 bis Anfang 2015.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Daher ist der Basiszinssatz zum 01.01.2023 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden.

Zum 01.02.2023 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 1,9966 % (per 01.12.2022: 2,040 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Rückgang, der sich nicht im gerundeten Wert niederschlägt.

Im Gesamtjahr 2022 hat sich ein deutlicher Anstieg beim Basiszinssatz ergeben, der unter anderem auf die derzeitigen Verwerfungen an den Kapitalmärkten als auch auf die politischen Unsicherheiten wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen ist, die Anleger bei einem steigenden Zinsniveau zu Anlagen in sichere Bundesanleihen bewegen. Des Weiteren sorgt ebenfalls die historisch hohe Inflationsrate für steigende Zinsen und damit auch für einen steigenden Basiszinssatz. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 bei rund 7,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Die EZB hat im Jahr 2022 zudem den Leitzins erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar im Juli 2022 von 0,00 % auf 0,50 % und im September 2022 noch einmal um 0,75%-Punkte auf 1,25 %. Im Oktober 2022 folgte eine weitere Erhöhung um 0,75%-Punkte auf 2,00 % und schließlich Mitte Dezember 2022 um 0,50%-Punkte auf 2,50 %. Insgesamt wurde der Leitzins also innerhalb von sechs Monaten um 2,50%-Punkte erhöht. Dieses steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz.

Bei einer Rundung auf 1/4-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat 2,00 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum achten Mal in Folge zum Monatsende mehr als 1,00 %. Ob zukünftig mit weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Sollte sich die derzeitige Entwicklung aber fortsetzen, dann könnte der Basiszinssatz weiter steigen. Eine anhaltend hohe Inflation sowie weitere Zinserhöhungen der EZB (zuletzt am 02.02.2023 um 0,5%-Punkte) können daher zu weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes auch im Jahr 2023 führen.

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell. Der FAUB sieht trotz der aktuellen Ereignisse, wie die hohe Inflationsrate keinen Grund zur Anpassung der Bandbreitenempfehlung.

Zum 01.02.2023 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 2,00 % somit 9,00 %. Dies entspricht einem Faktor von rund 11,11 %. Noch zu Beginn des Jahres 2022 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 7,10 %, was einem Faktor von rund 14,1 entsprach. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren, die ermittelten Werte um mehr als 20,00 % niedriger ausfallen können.

Aufgrund der Entwicklung des Basiszinssatzes im Jahr 2022, ist das Risiko von Abwertungen in Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31.12.2022 erheblich angestiegen. Dies gilt vor allem, wenn den gestiegenen Kapitalkosten nicht entsprechend gestiegene Cashflow-Prognosen gegenüberstehen. Besonders Bilanzpositionen, die von steigenden Kapitalkosten beeinflusst sind, wie beispielsweise Beteiligungen oder Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen, werden im Zuge der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 genauestens zu untersuchen sein. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit den Auswirkungen der steigenden Zinsen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auseinandersetzen und möglichst frühzeitig die unternehmensspezifischen Risiken identifizieren sowie entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Angesichts der aktuellen Entscheidung der EZB, das im Jahr 2022 bereits angehobene Zinsniveau weiter zu erhöhen (zuletzt erhöhte die EZB die Leitzinsen am 02.02.2023 um 0,5%-Punkte) ist für das Jahr 2023 ein weiteres Ansteigen des Basiszinssatzes nicht ausgeschlossen.

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