News

Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2023 gerundet auf 2,50 %

Weiterhin steigende Tendenz beim Basiszinssatz

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2023 auf gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt ebenfalls von 2,33 % zum 01.05.2023 auf 2,39 % zum 01.06.2023. Somit setzt sich der Anstieg der letzten Monate beim Basiszinssatz weiterhin fort, der sich diesen Monat auch wieder im gerundeten Basiszinssatz niederschlägt.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.06.2023 weiterhin eine steigende Tendenz. Zum ersten Mal seit dem 01.07.2014 (!), d.h. seit knapp neun Jahren erreicht der Basiszinssatz zum 01.06.2023 wieder ein Niveau von gerundet 2,50 %. Ungerundet steigt der Basiszinssatz um 0,06-Prozentpunkte von 2,33 % (01.05.2023) auf 2,39 % (01.06.2023).

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F 2008 bzw. RS HFA 10, unterlag in den letzten Jahren (vor dem Jahr 2022) eher einem negativen Trend. So betrug er 1,00 % zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 nur noch 0,20 %. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2020 u.a. auch wegen der Corona-Krise sogar noch weiter fort und resultierte, erstmalig zum 01.06.2020, sogar in negativen Basiszinsen (-0,10 %). Dieses negative Zinsniveau blieb bis zum 01.03.2021 bestehen und ging dann wieder in ein zwar niedriges, aber positives Niveau über. Zum 01.01.2022 betrug der Basiszinssatz 0,10 %. Seit dem 01.01.2022 hat sich der Basiszinssatz zwischenzeitlich von 0,10 % auf 2,50 % zum 01.06.2023 mehr als verzwanzigfacht.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Daher ist der Basiszinssatz zum 01.06.2023 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden.

Zum 01.06.2023 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,39 % (per 01.05.2023: 2,33 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich ebenfalls im gerundeten Wert niederschlägt.

Im abgelaufenen Gesamtjahr 2022 hat sich ein deutlicher Anstieg im gerundeten Basiszinssatz um 1,90 %-Punkte – von 0,10 % (01.01.2022) auf 2,00 % (01.01.2023) – ergeben, der unter anderem auf die derzeitigen Verwerfungen an den Kapitalmärkten als auch auf die politischen Unsicherheiten wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen ist, die Anleger bei einem steigenden Zinsniveau zu Anlagen in sichere Bundesanleihen bewegen. Des Weiteren sorgt ebenfalls die historisch hohe Inflationsrate für weiterhin steigende Zinsen und damit auch für einen steigenden Basiszinssatz. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt für das Gesamtjahr 2022 bei durchschnittlich rd. 6,9 % (Basisjahr 2020) im Vergleich zum Vorjahr. Die EZB hat im Jahr 2022 zudem die Leitzinsen erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar im Juli 2022 von 0,00 % – um 0,50%-Punkte – auf 0,50 % und im September 2022 noch einmal um 0,75%-Punkte auf 1,25 % (Hauptrefinanzierungssatz). Im Oktober 2022 folgte eine weitere Erhöhung um 0,75 %-Punkte auf 2,00 % und schließlich Mitte Dezember 2022 die im Jahr 2022 letzte Erhöhung um 0,50 %-Punkte auf 2,50 %. Seit Beginn des Jahres 2023 wurden aufgrund der weiterhin hartnäckigen Inflation, Leitzinserhöhungen von je 0,50 %-Punkten im Februar 2023, im März 2023 sowie im Mai 2023 beschlossen. Zum 01.06.2023 beläuft sich der Leitzins der EZB (Hauptrefinanzierungsgeschäft) auf 3,75 %. Dieses steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz. Für Mai 2023 beläuft sich die voraussichtliche Inflation auf 6,1 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insofern sank die Inflationsrate im Mai 2023 stärker als erwartet. Es bleibt abzuwarten, welche zinspolitischen Schlüsse die EZB aus der rückläufigen Inflation ziehen wird.

Bei einer Rundung auf 1/4-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz zum 01.06.2023 2,50 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum zwölften Mal in Folge zum Monatsende mehr als 1,00 %. Ob zukünftig mit weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Sollte sich die derzeitige

Entwicklung aber fortsetzen, dann könnte der Basiszinssatz weiter steigen. Eine anhaltend hohe Inflation sowie weitere Zinserhöhungen der EZB können daher zu weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes auch im Jahr 2023 führen.

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW bislang keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell. Der FAUB sieht trotz der aktuellen Ereignisse, wie die hohe Inflationsrate bislang keinen Grund zur Anpassung der Bandbreitenempfehlung.

Zum 01.06.2023 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 2,50 % somit 9,50 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 10,5. Noch zu Beginn des Jahres 2022 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 7,10 %, was einem Faktor von rd. 14,1 entspricht. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren, die ermittelten Werte aktuell um mehr als 25 % niedriger ausfallen als noch zu Beginn des Jahres 2022.

Wenn der Basiszinssatz im Jahr 2023 weiter ansteigen wird, werden die zu ermittelnden Werte weiter unter Druck geraten, zumindest solange es keine aktualisierten (im Sinne von reduzierten) Bandbreitenempfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie gibt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...
Audit Advisory

IDW-Hinweise vom 05.04.2024 zur (rückwirkenden) Anwendung der neuen Schwellenwerte

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus. Das IDW hat nun Hinweise veröffentlicht, in denen die Auswirkungen...