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News

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.07.2023 gerundet bei 2,50 %

Leicht steigende Tendenz des Basiszinssatzes erkennbar

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.07.2023 bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt allerdings von 2,39 % zum 01.06.2023 auf 2,45 % zum 01.07.2023. Somit setzt sich der ungerundete Anstieg der letzten Monate weiterhin fort, der sich diesen Monat aber noch nicht im gerundeten Basiszinssatz niederschlägt.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.07.2023 weiterhin eine steigende Tendenz. Der gerundete Basiszinssatz bleibt in diesem Monat zwar bei 2,50 %, ungerundet steigt der Basiszinssatz hingegen um 0,06 Prozentpunkte von 2,39 % (01.06.2023) auf 2,45 % (01.07.2023).

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F 2008 bzw. RS HFA 10 unterlag in den letzten Jahren (vor dem Jahr 2022) eher einem negativen Trend. So betrug er 1,00 % zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 nur noch 0,20 %. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2020 unter anderem auch wegen der Corona-Krise sogar noch weiter fort und resultierte, erstmalig zum 01.06.2020, sogar in negativen Basiszinsen (-0,10 %). Dieses negative Zinsniveau blieb bis zum 01.03.2021 bestehen und ging dann wieder in ein zwar niedriges, aber positives Niveau über. Zum 01.01.2022 betrug der Basiszinssatz 0,10 %. Seit dem 01.01.2022 hat sich der Basiszinssatz jedoch von 0,10 % auf 2,50 % zum 01.07.2023 mehr als verzwanzigfacht.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Daher ist der Basiszinssatz zum 01.07.2023 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden.

Zum 01.07.2023 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,45 % (per 01.06.2023: 2,39 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich nicht im gerundeten Wert niederschlägt.

Im abgelaufenen Gesamtjahr 2022 hat sich ein deutlicher Anstieg im gerundeten Basiszinssatz um 1,90 Prozentpunkte – von 0,10 % (01.01.2022) auf 2,00 % (01.01.2023) – ergeben, der unter anderem auf die derzeitigen Verwerfungen an den Kapitalmärkten als auch auf die politischen Unsicherheiten wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen ist, die Anleger bei einem steigenden Zinsniveau zu Anlagen in sichere Bundesanleihen bewegen. Des Weiteren sorgt ebenfalls die historisch hohe Inflationsrate für weiterhin steigende Zinsen und damit auch für einen steigenden Basiszinssatz. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt für das Gesamtjahr 2022 bei durchschnittlich rd. 6,9 % (Basisjahr 2020) im Vergleich zum Vorjahr. Die EZB hat im Jahr 2022 zudem den Leitzins erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar im Juli 2022 von 0,00 % – um 0,50 Prozentpunkte – auf 0,50 % und im September 2022 noch einmal um 0,75 Prozentpunkte auf 1,25 %. Im Oktober 2022 folgte eine weitere Erhöhung um 0,75 Prozentpunkte auf 2,00 % und schließlich Mitte Dezember 2022 die im Jahr 2022 letzte Erhöhung um 0,50 Prozentpunkte auf 2,50 %. Seit Beginn des Jahres 2023 wurden aufgrund der weiterhin hartnäckigen Inflation Leitzinserhöhungen von je 0,50 Prozentpunkten im Februar 2023 und im März 2023 sowie im Mai 2023 und im Juni 2023 mit je 0,25 Prozentpunkten beschlossen. Zum 01.07.2023 beläuft sich der Leitzins der EZB (Hauptrefinanzierungsgeschäft) auf 4,00 %. Dieses steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz.

Bei einer Rundung auf 1/4-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz zum 01.07.2023 2,50 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum dreizehnten Mal in Folge zum Monatsende mehr als 1,00 %. Ob zukünftig mit weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Sollte sich die derzeitige Entwicklung aber fortsetzen, dann könnte der Basiszinssatz weiter steigen. Eine anhaltend hohe Inflation sowie weitere Zinserhöhungen der EZB können daher zu weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes auch im Jahr 2023 führen.

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW bislang keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert, auch aktuell. Der FAUB sieht trotz der aktuellen Ereignisse wie die hohe Inflationsrate bislang keinen Grund zur Anpassung der Bandbreitenempfehlung.

Zum 01.07.2023 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 2,50 % somit 9,50 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 10,5. Noch zu Beginn des Jahres 2022 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 7,10 %, was einem Faktor von rd. 14,1 entspricht. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren die ermittelten Werte aktuell um mehr als 25 % niedriger ausfallen als noch zu Beginn des Jahres 2022.

Wenn der Basiszinssatz im Jahr 2023 weiter ansteigen wird, werden die zu ermittelnden Werte weiter unter Druck geraten, zumindest solange es keine aktualisierten (im Sinne von reduzierten) Bandbreitenempfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie gibt.

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