Am Donnerstag, 27.07.2023, gab die EZB eine weitere Erhöhung des Leitzinses um 0,25 %-Punkte bekannt. Es ist die neunte Anhebung in Folge. Mit einem Prozentsatz von 4,25 % hat der Leitzins der EZB nun den höchsten Wert seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008. Auch die FED gab am Mittwochabend zuvor die Erhöhung ihres Leitzinses um 0,25 %-Punkte bekannt, der mit einer Bandbreite zwischen 5,25 % und 5,50% den höchsten Wert seit über 20 Jahren erreicht hat.
Trotz des leichten Inflationsrückgangs ist die wirtschaftliche Lage in Deutschland weiterhin von einer historisch hohen Inflation von 6,4 % (Stand Juni 2023) geprägt. Um einen weiteren Rückgang der Inflationsrate auf das von der EZB angestrebte Ziel von 2 % p.a. zu erreichen und die momentane Entwicklung einzudämmen, erfolgte nun die weitere Anhebung des Leitzinses der EZB um 25 Basispunkte auf insgesamt 4,25 %. Diese Änderungen treten am 20.09.2023 in Kraft.
Auch die amerikanische Notenbank „Federal Reserve“ (FED) hat am Mittwochabend, 26.07.2023, eine weitere Erhöhung des Leitzinses bekanntgegeben. Nach einer Zinspause im Juni 2023 erfolgte nun die elfte Erhöhung seit Frühjahr 2022. Die US-Notenbank hob ihren Leitzins ebenfalls um 25 Basispunkte an. Damit bewegt sich der Leitzins der FED in einer Bandbreite zwischen von 5,25 und 5,50 % und damit auf dem höchsten Stand seit 2001.
Beide Notenbanken gehen damit in die nächste Offensive in ihrem Kampf gegen die derzeit vorherrschenden hohen Inflationsraten. Obwohl der Inflationsdruck in den USA stärker nachgelassen hatte als ursprünglich angenommen, sind beide Notenbanken noch weit von ihrem Inflationsziel entfernt. Mit der aktuellen Erhöhung liegt der Refinanzierungszinssatz der US-Notenbank nun klar über der in den USA vorherrschenden Inflationsrate von 3,0 % (Stand Juni 2023).
Im Euroraum liegt die Inflationsrate weiterhin auf einem höheren Niveau als in den USA und immer noch weit entfernt vom ausgerufenen Ziel der EZB von 2,0 % p.a. Trotz der weiteren Erhöhung um 25 Basispunkte liegt der Leitzins der EZB aber weiterhin deutlich unter der aktuellen Zinsspanne der FED.
Die Leitzinserhöhung der EZB wird, wie die bereits zuvor erfolgten Leitzinserhöhungen, Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und Privathaushalte haben. Höhere Zinsen verteuern auch die Kredite der Endverbraucher; so macht sich diese Entwicklung beispielsweise im Rahmen von Kreditvergaben für Immobilienfinanzierungen bemerkbar. Dies kann helfen, die Nachfrage zu bremsen und den hohen Teuerungsraten entgegenzuwirken. Trotz der Abschwächung der Inflation im Juni 2023 lagen die Verbraucherpreise nach Angaben des Statistikamtes „Eurostat“ um rund 5,5 % über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Trotz dieser positiven Entwicklung und des weiteren Rückgangs liegen die Inflationsraten in beiden Wirtschaftsräumen – USA und Euroraum – weiterhin über dem mittelfristigen Inflationsziel von 2,0 %, bei dem die Notenbanken die Preisstabilität gewahrt sehen. Sowohl der US-Notenbank Chef Jerome Powell wie auch die Vorsitzende der EZB, Christine Lagarde, schlossen weitere Erhöhungen der Leitzinsen nicht aus.
Die bisherigen Leitzinserhöhungen waren auch im Zusammenhang mit bewertungsrelevanten Fragestellungen bereits deutlich spürbar. Noch im Januar 2022 lag der bewertungsrelevante Basiszins nach IDW S 1 bei 0,10 %. Zum 01.06.2023 ist der bewertungsrelevante risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 auf 2,50 % angestiegen, wo er auch zum 01.07.2023 liegt. Bisherige Leitzinserhöhungen haben sich damit auf den risikolosen Basiszinssatz ausgewirkt. Daher ist davon auszugehen, dass auch die jetzige Leitzinserhöhung zu einem weiteren Anstieg des risikolosen Basiszinssatzes nach IDW S 1 führen könnte. Es bleibt festzuhalten, dass die weiteren (Zins-) Entwicklungen für das Jahr 2023 zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass die jetzige Leitzinserhöhung – wie bisher beobachtbar – zu einem weiteren Anstieg des Zinsniveaus führen wird. In der Folge könnten auch die für Unternehmensbewertungen relevanten Fremdkapital- und Eigenkapitalkosten im Jahr 2023 noch weiter steigen. In der Praxis sind gerade vor dem Hintergrund des sich nun im Jahr 2023 fortsetzenden Zinsanstiegs die Auswirkungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie auf die angemessene Verzinsung bei zinsrelevanten Sachverhalten im Blick zu behalten.