Im Dezember 2022 hat das IDW zwei Entwürfe zu Prüfungsstandards betreffend die nichtfinanzielle Berichterstattung veröffentlicht. Mit Blick auf die sich in Umsetzung befindliche CSRD hat das IDW jedoch von einer Finalisierung dieser Entwürfe zunächst abgesehen. Dennoch hat der HFA des IDW nun eine Empfehlung zur Anwendung von den beiden Entwürfen IDW EPS 990 und 991 ausgesprochen.
Im Zusammenhang mit der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, die bestimmte Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2024, den Großteil der Unternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 trifft, stellt sich – neben den noch offenen Fragen der konkreten nationalen Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben – auch die Frage nach der Prüfung der künftigen Angaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Bereits Ende 2022 hat das IDW daher zwei Entwürfe zu Prüfungsstandards betreffend die nichtfinanzielle Berichterstattung veröffentlicht:
- IDW EPS 990 (11.2022): Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit
- IDW EPS 991 (11.2022): Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung mit begrenzter Sicherheit
Da jedoch derzeit die Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht noch aussteht und sich somit der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in diesem Zusammenhang in einem sehr dynamischen Umfeld bewegen muss, hat das IDW entschieden, die beiden Entwürfe nicht zu verabschieden. Es wird vielmehr damit gerechnet, dass nach Integration der CSRD in deutsches Recht weitere Modifikationen an den Prüfungsvorgaben erforderlich wären. Eine Finalisierung zum jetzigen Zeitpunkt mit einer dann zu erwartenden nur kurzen Halbwertszeit der Reglungen erscheint dem IDW nicht sinnvoll.
Nichtsdestotrotz stellen die in IDW EPS 990 und IDW EPS 991 formulierten Vorgaben zum jeweiligen Prüfungsvorgehen wertvolle Inhalte und Hilfestellungen für die Prüfungspraxis dar. Aus diesem Grund hat der HFA des IDW nun explizit eine Anwendungsempfehlung betreffend diese beiden Standardentwürfe ausgesprochen, obgleich es sich nicht um final in Kraft gesetzte Prüfungsstandards handelt. Somit sollen die schon jetzt mit der Prüfung von nichtfinanziellen Berichten (und dazu gehören auch Nachhaltigkeitsberichte) beauftragten Prüfer zusätzlich motiviert werden, sich an den vom IDW erarbeiteten Prüfungsregelungen zu orientieren. Gleichzeitig können IDW EPS 990 und 991 auch den berichtenden Unternehmen bzw. Konzernen als Anhaltspunkte dienen.
Die beiden Standardentwürfe bauen auf dem Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ auf. Darüber hinausgehend verlangen sie mit Blick auf die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auch eine Risikoidentifizierung und -beurteilung. Bei einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (IDW EPS 990) sind die Reaktionen auf die beurteilten Risiken allerdings umfassender als bei einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (IDW EPS 991). Die Anwendungsempfehlung des HFA für IDW EPS 990 und 991 steht im Einklang zu derjenigen betreffend IDW EPS 352 (08.2022), der die inhaltliche Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung betrifft.