Ende Mai 2023 hat das IASB Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 veröffentlicht. Diese beinhalten zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit Lieferkettenfinanzierungsgeschäften (sogenannte supplier finance arrangements). Die Zielsetzung der erweiterten Berichtspflichten besteht darin, die Auswirkungen solcher Geschäfte auf die bilanzierten Verbindlichkeiten und die Zahlungsströme des Unternehmens sowie auch die mit den Geschäften verbundenen Liquiditätsrisiken für die Informationsadressaten transparenter darzustellen.
Ende Mai 2023 hat das IASB-Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 zur Einführung zusätzlicher Angabepflichten im Zusammenhang mit Lieferkettenfinanzierungsgeschäften (sogenannte supplier finance arrangements) veröffentlicht. Die Zielsetzung besteht darin, die Auswirkungen solcher Geschäfte auf die bilanzierten Verbindlichkeiten und die Zahlungsströme des Unternehmens sowie auch die mit den Geschäften verbundenen Liquiditätsrisiken für die Informationsadressaten transparenter zu machen.
Die verabschiedeten und veröffentlichten Ergänzungen der Berichtspflichten in den Regelungen zur Kapitalflussrechnung (IAS 7) sowie auch in den Angabepflichten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (IFRS 7) sind auf Bedenken von Stakeholdern im Zusammenhang mit Lieferkettenfinanzierungsgeschäften zurückzuführen. Aufgrund einiger Unternehmensschieflagen und -insolvenzen wurden Bedenken laut, dass die aktuellen Berichtspflichten nicht ausreichend sind, um Investoren eine angemessene Analyse und Einschätzung solcher Geschäfte und ihrer potenziellen Auswirkungen zu ermöglichen. Neben der aktuellen Bedeutung von Lieferkettenfinanzierungsgeschäften für ein Unternehmen soll durch die punktuellen Ergänzungen z. B. auch eine Einschätzung der Auswirkungen ermöglicht werden, wenn solche Geschäfte nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang oder zu den entsprechenden Konditionen vom Unternehmen genutzt werden können.
Im Fokus der ergänzenden Berichterstattungspflichten stehen sogenannte Lieferkettenfinanzierungsgeschäfte (supplier finance arrangements). Bei solchen Geschäften wird ein Finanzinstitut in der Geschäftsbeziehung zwischen einem Unternehmen und seinem Lieferanten zwischengeschaltet, um veränderte Zahlungsbedingungen zu erreichen. Während die Lieferung der Waren oder Erbringung von Dienstleistungen nach wie vor unmittelbar vom Lieferanten an das Unternehmen als Kunden erfolgt, werden die vertraglich vereinbarten Zahlungen über das zwischengeschaltete Finanzinstitut abgewickelt. Die Einbeziehung des Finanzinstituts bei der Finanzierung der Lieferkette kann dazu führen, dass das Unternehmen verglichen mit der ursprünglichen Vereinbarung mit dem Lieferanten längere Zahlungsziele in Anspruch nehmen kann oder auch die Lieferantenforderung bereits früher ausgeglichen wird.
Die neuen Berichtspflichten zu Lieferkettenfinanzierungsgeschäften beinhalten unter anderem:
- die Beschreibung der Vertragsbedingungen solcher Finanzierungsgeschäfte;
- die Nennung der Bilanzposten und der Buchwerte jeweils zum Periodenbeginn und -ende für solche Geschäfte, einschließlich der gegenüber dem Lieferanten bereits beglichenen Verbindlichkeiten;
- die Bandbreite von Zahlungsfristen für solche Geschäfte und im Vergleich dazu für sonstige Verbindlichkeiten;
- Risikokonzentrationen, insbesondere bei Zahlungsdienstleistern.
Die Neuregelungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, zu beachten, wobei insbesondere im ersten Geschäftsjahr mehrere Erleichterungen vorgesehen sind.