Im neuen Positionspapier zur betrieblichen Altersversorgung spricht sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung aus. In dem veröffentlichten Positionspapier hat das IDW Ansatzpunkte identifiziert, um die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern. Im Vordergrund steht hier die zweite Säule der Altersversorgung, die betriebliche Alterversorgung. Es werden aber auch Stellschrauben genannt, die die gesetzliche und private Altersvorsorge verbessern sollen.
Im Hinblick auf die finanzielle Altersabsicherung richtet die politische Diskussion sich auf die begrenzte Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu hat die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ im Juli 2023 ihren Bericht vorgelegt, wonach von einer hauptsächlich durch den Arbeitgeber über öffentliche Altersversorgungsfonds abgewickelte Vorsorge abgesehen werden sollte. Aus Sicht des IDW ist eine Weiterentwicklung aller drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich und privat – notwendig. Im Vordergrund steht hier die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. In dem nun veröffentlichten Positionspapier legt das IDW mögliche Entwicklungspotentiale für die Altersvorsorge dar.
Verringerung arbeitgeberseitiger Garantien
Als erste Stellschraube hat das IDW die Garantiepflichten des Arbeitgebers identifiziert. Trotz bereits gesetzlich reduzierter Garantiepflichten gilt eine Beitragszusage im Hinblick auf dadurch zusätzlich geschaffene Belastungen als Hemmnis. Dies bedeutet vor allem seltenere Neuzusagen für jüngere Beschäftigte. Das IDW sieht einerseits die Möglichkeit, diesem Problem mit einer weiteren Verringerung des Garantieniveaus entgegenzuwirken. Andererseits sei die Fortentwicklung des Sozialpartnermodells, bei dem das Unternehmen Beiträge an einen externen Versorgungsträger leistet, aber keine Versorgungsleistungen in einer bestimmten Höhe garantieren muss, sinnvoll. Eine Erweiterung dieses Modells sei notwendig, um einer größeren Anzahl von Unternehmen nicht tarifgebundener Branchen zu bieten.
Diskussion über Ausfinanzierungsquoten
Mittlerweile haben sich bei einer Finanzierung von Pensionsrückstellungen die eigene Anlage am Kapitalmarkt gegenüber der Innenfinanzierung von Pensionsrückstellungen durchgesetzt. Aus Sicht des IDW führt dies zu einem Druck hin zur Ausfinanzierung, durch welchen die Innenfinanzierungsfunktion von Pensionsrückstellungen nicht mehr genutzt wird, obwohl eine höhere interne Unternehmensrendite möglich sei. Daher sollte eine Diskussion der Ausfinanzierung Teil der Steigerung der Attraktivität von Direktzusagen werden.
Reduzierung systemfremder Bilanzvolatilitäten
Durch die aktuellen HGB-Bilanzierungsvorschriften werden Pensionsrückstellungen zu jedem Abschlussstichtag unter Berücksichtigung der Änderung der Marktzinssätze bewertet, was im Zeitverlauf zu einem schwankenden Jahresergebnis führen kann. In Zeiten sukzessiv sinkender Zinssätze hat dies zu enormen Belastungen bei den Bilanzierenden geführt. Die angenäherte Marktbewertung unter Einbeziehung Zinssätze vergangener Jahre wäre laut IDW innerhalb des HGB systemfremd, während eine gesetzgeberische Festlegung eines über einen längeren Zeitraum konstanten Zinssatzes für die Bewertung von Pensionsrückstellungen systemgerechter wäre und zusätzlich die Attraktivität von Direktzusagen steigere.
Stärkung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten von Direktzusagen
Aufgrund des steuerrechtlichen Ansatzes von Pensionsrückstellungen zu einem festen Zinssatz von 6 % im Vergleich zu dem derzeitigen Rechnungszinssatz von rund 2 % nach Handelsrecht kommt es aus handelsrechtlicher Sicht zu steuerlichen Scheingewinnen. Ein genereller Übergang auf die Maßgeblichkeit der vom Abschlussprüfer geprüften handelsrechtlichen Wertansätze in der Steuerbilanz führe nach IDW zu einer Erleichterung bei steuerlichen Betriebsprüfungen und zusätzlich zu einer Senkung der Bürokratie für Arbeitgeber.
Steigerung der Attraktivität für Beschäftigte
Als letzten Punkt sieht das IDW die Attraktivität für die Beschäftigten. Aufgrund der Möglichkeit der gesetzlich geregelten Entgeltumwandlung kann durch Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersvorsorge verzichtet und im Gegenzug das höhere Gehalt eigenverantwortlich für private Vorsorge oder eigener Konsum genutzt werden. Daher sei es notwendig, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zu steigern, damit diese zweite Säule dauerhaft gestärkt wird. Zentral stehe hier die mangelnde Flexibilität im Zusammenhang mit häufigem Arbeitgeberwechsel. Ein Weiterentwicklungspotential wäre hier eine Übertragbarkeit von Betriebsrenten auf den neuen Arbeitgeber oder eine private Weiterführung versicherungsbasierter Zusagen.
Fazit
Das IDW begrüßt eine nachhaltige Weiterentwicklung der deutschen Versorgungssysteme durch die Bundesregierung. Die Stärkung aller drei Säulen sind daher für die ganzheitliche Betrachtung der Altersvorsorge vonnöten. Zentral sei dennoch, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, worauf sich das Positionspapier vorwiegend bezieht, da hiervon gegenwärtig nur die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland profitiert. Im Zuge dessen müssen insbesondere auch die aktuellen Abzinsungsregelungen im Handels- und Steuerrecht überdacht und weiterentwickelt werden. Es sind zum Wohle der Gesellschaft, Lösungen zu finden, die das Spektrum der Altersvorsorge erweitern sowie eine Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge wieder für alle beteiligten Parteien steigern. Den rechnungslegungsbezogenen und steuerlichen Regelungen wird hierbei auch eine hohe Bedeutung für die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung seitens der Bilanzierenden zukommen.