Der Bundesrat verweigert erneut seine Zustimmung zum Wachstumschancengesetz und ruft den Vermittlungsausschuss an. Die inhaltlichen Differenzen zwischen Bundesregierung und Bundesrat sind weiterhin derart groß, dass das Wachstumschancengesetz nun auf dem Weg in den Vermittlungsausschuss ist. Das Gesetzgebungsverfahren ist mittlerweile auch von den Unsicherheiten betroffen, die sich aus der Verfassungswidrigkeit des Zweiten Nachtraghaushaltsgesetzes 2021 ergeben. Eine Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2023 bleibt weiter offen.
Am 24.11.2023 hat der Bundesrat erneut über das Wachstumschancengesetz abgestimmt. Wie bereits zu erwarten war, hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert und in der Folge den Vermittlungsausschuss angerufen. Dem allgemeinen Tenor des Bundesrates lässt sich entnehmen, dass dieser eine grundlegende Überarbeitung des Wachstumschancengesetzes erwartet. Aufgrund der großen inhaltlichen Differenzen zwischen Bundesregierung und Bundesrat wurde bereits die zweite Abstimmung des Bundesrates vorgezogen (vgl. hierzu bereits die News vom 20.11.2023), sodass dem Vermittlungsausschuss genügend Zeit eingeräumt werden kann und eine finale Abstimmung am 15.12.2023 in der letzten Sitzung des Bundesrates möglich sein könnte. Damit könnte das Gesetz noch im Jahr 2023 verabschiedet werden.
Fraglich bleibt allerdings, inwiefern sich die prekäre Haushaltslage der Bundesregierung auf die Beschlussfassung des Vermittlungsausschusses auswirken wird. Am 15.11.2023 hat das BVerfG das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt. Dadurch fehlen der Bundesregierung eingeplante Mittel in Höhe von EUR 60 Mrd. für den Klima- und Transformationsfonds. Durch die Unsicherheiten hinsichtlich des Bundeshaushalts könnte sich die Entscheidung des Vermittlungsausschusses verzögern und erst im Jahr 2024 gefällt werden.
Ebenso offen wie der Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vermittlungsausschusses ist der Inhalt seiner Entscheidung. Die Meinungen von Bundesregierung und Bundesrat sind weiterhin weit auseinander. Einzelne Vertreter der Länder brachten zum Ausdruck, dass sie auch einer Ablehnung des Wachstumschancengesetzes gegenüber nicht abgeneigt gewesen wären. Letztendlich müssen die Änderungen im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens nach Rechtsprechung des BVerfG bereits Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gewesen sein, sodass keine völlig neuen Punkte aufgenommen werden dürfen. Allerdings können die bisherigen Erleichterungen weiter verkürzt werden, wodurch das Wachstumschancengesetz immer mehr zur Farce verkommen würde. Von dem im Sommer 2023 postulierten Ziel, Wachstumschancen durch steuerliche Erleichterungen zu schaffen, hat sich das Gesetz seitdem weit entfernt. Es bleibt also abzuwarten, welche steuerlichen Erleichterungen am Ende den Weg in das finale Gesetz finden und wie hoch die Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft sein werden.