Mit 13.12.2023 erhalten die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (PCGK) eine Aktualisierung. Die Weiterentwicklung der Corporate Governance der Bundesunternehmen betrifft insbesondere die Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Resilienz der Bundesunternehmen und Abschlussprüfungsanforderungen.
Die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes setzen sich seit der Neufassung 2020 aus dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) einerseits und den Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung andererseits zusammen. Zum 13.12.2023 wurden die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes aktualisiert, um unterschiedliche Entwicklungen auf rechtlicher und tatsächlicher Ebene abzubilden. Deklarierte Ziele der Aktualisierung sind die Anhebung von Digitalisierungspotentialen, die Fortschreibung der nach Größe des Unternehmens gestuften Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Stärkung der Resilienz der Bundesunternehmen und die Anpassung der Abschlussprüfungsanforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen.
Der PCGK enthält Standards guter Unternehmensführung für Unternehmen und richtet sich an die Unternehmen selbst. Diesen sollen damit Empfehlungen zur Gestaltung von Prozessen und Arbeitsstrukturen der Unternehmensorgane (Vorstand/Geschäftsführung bzw. Aufsichts-/Verwaltungsrat) sowie zu deren Zusammensetzung, insbesondere hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter an die Hand gegeben werden. Gültigkeit entfaltet der PCGK für Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist.
Die Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung richten sich insbesondere an die beteiligungsführenden Stellen des Bundes. Diesen obliegt die Aufgabe der fachlichen und wirtschaftlichen Steuerung der Unternehmen mit Beteiligung des Bundes. Die Richtlinien stellen eine interne Verwaltungsvorschrift dar und setzen somit den Handlungsrahmen für die beteiligungsführenden Stellen des Bundes. Das Ziel der Richtlinien ist unter anderem die Festlegung einheitlicher Kriterien für eine gute Beteiligungsführung. Darüber hinaus sollen die Richtlinien der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Interessen des Bundes dienen und die Kontrolle der Beteiligungen erleichtern.