Am 14.12.2023 erzielten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige politische Einigung über die CSDDD im Rahmen der Trilogverhandlungen. Damit werden neue Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten sowie die Umwelt geregelt.
Hintergrund und Ziel der CSDDD
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), eine Richtlinie für nachhaltige Unternehmensführung, entstand aus einem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission im Februar 2022. Dieser Vorschlag zielte darauf ab, Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette zu beachten und darüber zu berichten. Auf diese Weise sollen große Unternehmen in Bezug auf ihre Verantwortung für mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt stärker in die Pflicht genommen werden.
Nun einigten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 14.12.2023 im Rahmen ihrer Trilogverhandlungen vorläufig auf die CSDDD. Diese vorläufige politische Einigung bedarf noch der offiziellen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, was in den kommenden Wochen erwartet wird. Erst dann kann die Richtlinie in Kraft treten. Mit Blick auf die Europawahl im Juni 2024 wird damit gerechnet, dass die Annahme noch vorher, spätestens in der letzten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im April 2024, erfolgt.
Neue Sorgfaltspflichten und Anpassungen der Unternehmensstrategien
Die CSDDD führt neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette ein. Dazu gehören Schritte wie die Identifizierung, Bewertung, Verhinderung, Milderung und Beendigung von negativen Auswirkungen. Unternehmen sollen unter anderem ihre Geschäftsmodelle und Strategien an einen Plan anpassen, der mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel und dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar ist. Diese Anpassungen könnten Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern finanzielle Vorteile bringen.
Teilweise überschneiden sich die neuen EU-Regelungen mit dem in Deutschland bereits geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Auch wenn erwartet wird, dass es aufgrund der CSDDD zu Anpassungen des LkSG kommen wird, so unterliegen die betroffenen Unternehmen in Deutschland dennoch beiden nebeneinanderstehenden Berichtspflichten.
Regelungen zu Betroffenen, Beschwerdemechanismus und Sanktionen
Die CSDDD schreibt vor, dass Unternehmen mit den von ihnen betroffenen Parteien in Kontakt treten und einen Beschwerdemechanismus einführen müssen. Aufsichtsbehörden in den EU-Ländern werden die Einhaltung überwachen und bewährte Verfahren austauschen. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen, einschließlich Geldstrafen von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes. Zusätzlich erhalten Opfer das Recht auf Schadenersatz.
In welchem Zusammenhang steht die CSDDD mit der CSRD?
Die CSDDD und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind eng miteinander verbunden und spielen eine Schlüsselrolle im Bestreben, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Während die CSDDD verbindliche Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette festlegt, fungiert die CSRD als Hauptinstrument für die Berichterstattung über relevante Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen. Beide Ansätze verweisen auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als grundlegende internationale Rahmenwerke für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten.