Nach umfangreichen Entwurfsversionen und Beratungen wurde am 22.12.2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, welche das erste Set der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vom 31.07.2023 darstellt, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die formelle Einführung der für die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) relevanten Berichtsinhalte wurde mit der Veröffentlichung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) im EU-Amtsblatt am 22.12.2023 abgeschlossen.
Drei Tage nach ihrer Veröffentlichung trat die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 in Kraft. Sie gilt ab dem 01.01.2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen.
Die Veröffentlichung umfasst die zwölf Standards (ESRS), die bereits seit 31.07.2023 als Delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission vorlagen. Seitens des EU-Parlaments wurden keine Veränderungen vorgenommen. Das Standard Set beinhaltet zwei allgemeine Standards sowie fünf Umweltstandards, vier Sozialstandards und einen Standard für Unternehmensführung.
Die veröffentlichten Standards im Detail:
ESRS 1 | Allgemeine Anforderungen |
ESRS 2 | Allgemeine Angaben |
ESRS E1 | Klimawandel |
ESRS E2 | Umweltverschmutzung |
ESRS E3 | Wasser- und Meeresressourcen |
ESRS E4 | Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
ESRS E5 | Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
ESRS S1 | Eigene Belegschaft |
ESRS S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
ESRS S3 | Betroffene Gemeinschaften |
ESRS S4 | Verbraucher und Endnutzer |
ESRS G1 | Unternehmenspolitik |
In Deutschland steht die Überführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Richtlinie (EU) 2022/2464) vom 14.12.2022 in nationales Recht, konkret ins Handelsgesetzbuch (HGB), derzeit noch aus. Ein Gesetzesentwurf, der schon für den Sommer 2023 erwartet worden war, soll nun Anfang 2024 veröffentlicht werden, um der Verpflichtung zur Implementierung der Richtlinie bis spätestens 06.07.2024 nachzukommen.