Am 21.02.2024 befasst sich der Vermittlungsausschuss mit dem Wachstumschancengesetz. Durch die grundsätzliche Festlegung des Bundeshaushalts 2024 ist mittlerweile die Basis für weitere Verhandlungen über das Wachstumschancengesetz geschaffen. Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses sind mit Spannung zu erwarten.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz nähert sich dem nächsten Meilenstein. Nachdem der Bundestag das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 verabschiedet hatte, ist dieses, wie zu erwarten, am 24.11.2023 im Bundesrat auf Ablehnung gestoßen. Weiterhin war die inhaltliche Kluft zwischen Bundestag und Bundesrat zu groß gewesen. Schließlich wurden vom Bundestag nur punktuell Änderungsvorschläge vom Bundesrat aus dem ersten Durchgang des Gesetzentwurfs übernommen.
Daher wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Die ersten Verhandlungen wurden am 08.12.2023 abgebrochen (vgl. hierzu die News vom 13.12.2023).
Immerhin umfasst das Wachstumschancengesetz Regelungen im Umfang von EUR 6 bis 7 Mrd., während die Haushaltslage für das Jahr 2024 zum damaligen Zeitpunkt ungewiss war. Mithin fehlte die notwendige Basis für die Verhandlungen über die Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes.
Nachdem der Bundeshaushalt 2024 weitgehend – finale Abstimmung in der Woche vom 29.01.2024 – steht, ist der Weg für die weiteren Verhandlungen frei. Am 21.02.2024 berät der Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz. Insbesondere die finanzielle Beteiligung der Länder an den Entlastungsmaßnahmen des Wachstumschancengesetzes wird Gegenstand der Verhandlungen sein. Dem Anschein nach könnte das Gesamtvolumen erheblich auf bis zu EUR 3 Mrd. reduziert werden.
Die Ergebnisse der Verhandlungen bleiben mit Spannung zu erwarten. Bisher ist nicht konkret abzusehen, welche Regelungen vom Vermittlungsausschuss angenommen, angepasst oder sogar gestrichen werden. Die Änderungen zur Verlustverrechnung beispielsweise wurden im Gesetzgebungsverfahren bereits mehrfach angepasst und waren einer der Streitpunkte zwischen Bundestag und Bundesrat. Weitere Änderungen sind insofern nicht ausgeschlossen.