Die Verabschiedung der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette regulieren soll, steht aktuell vor Herausforderungen. Nach Einigung im Trilog könnten politische Widerstände im EU-Rat bzw. EU-Parlament nun die Annahme der CSDDD behindern. Kritikpunkte umfassen unter anderem zu strenge Haftungsregelungen und befürchtete bürokratische Belastungen, welche die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beeinträchtigen könnten.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), eine EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, über die am 14.12.2023 im Rahmen der Trilogverhandlungen bereits eine vorläufige politische Einigung erzielt worden war (Kleeberg-News vom 03.01.2024), sieht sich nun unerwarteten Hürden gegenüber. Nach den intensiven Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat wurde als nächster Schritt die Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat erwartet. Diese Entwicklungen markierten einen vorläufigen Höhepunkt in den Bemühungen, die Verantwortlichkeiten von Unternehmen innerhalb ihrer Lieferketten zu verstärken und zu formalisieren.
Dennoch steht die Verabschiedung dieser EU-Richtlinie, die eine signifikante Veränderung in der Regulierung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene bedeutet hätte, derzeit vor einem abrupten Ende. Ursächlich dafür sind unter anderem Bedenken und Einwände aus Deutschland, die wohl zu einer Enthaltung Deutschlands im Rat der Europäischen Union führen werden. Im Abstimmungsverfahren auf EU-Ebene wird dies de facto als Nein-Stimme gewertet. Auch in Bezug auf weitere Länder (z. B. Italien, Schweden, Finnland, die Tschechische Republik und Estland) scheint das Abstimmungsverhalten noch unklar zu sein.
Die Bedenken Deutschlands richten sich insbesondere gegen die vorgesehenen Haftungsregelungen für Unternehmen bei Verstößen in der Lieferkette, die Einführung umfangreicher Verantwortlichkeiten für Umweltschäden, die als nicht vereinbar mit dem deutschen Rechtssystem angesehen werden, sowie die befürchtete Überforderung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die neuen Vorschriften. Hinzu kommt die Sorge vor einer Zunahme bürokratischer Belastungen, die aus der Richtlinie resultieren könnten, und potenziell die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen einschränken.
Unabhängig davon, wie die Entwicklungen auf europäischer Ebene weitergehen, gilt in Deutschland seit dem 01.01.2023 bereits das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wonach betroffene Unternehmen zum einen negative Auswirkungen ihrer globalen Lieferkette auf Menschenrechte und auf die Umwelt identifizieren und zum anderen geeignete Maßnahmen zur Behebung dieser Feststellungen ergreifen und darüber transparent berichten müssen. Die durch die CSDDD kommenden Regelungen gehen über das LkSG hinaus und würde deutsche Unternehmen daher zusätzlich belasten.