Am 20. Mai 2024 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW die überarbeiteten Fragen und Antworten (F & A) zur Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 gebilligt. In der neuen Fassung werden insbesondere die Themen Cyber-Security und ESG ausführlich in allen Kernaspekten eines Sanierungskonzepts behandelt. Dabei wird betont, dass die Berichterstattung über diese Themen nur in dem Maße erfolgen sollte, wie sie für die Sanierung relevant sind.
Ausgangspunkt
Der Hauptfachausschuss des IDW hat sich ausführlich mit Bankvertretern mit aktuellen Fragen zur Erstellung von Sanierungskonzepten beschäftigt und auf dieser Grundlage die Fragen und Antworten (F & A) zum IDW S 6 aktualisiert.
In der Neufassung sind insbesondere folgende Änderungen vorgenommen worden:
- Bei den Insolvenzeröffnungsgründen wurde die Rechtslage nach dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) beachtet.
- Es wurden Ausführungen zu Cyber-Security sowie Environmental, Social, Governance (ESG) in allen zentralen Aspekten eines Sanierungskonzepts aufgenommen. Es wurde betont, dass die Berichterstattung über ESG- und Cyber-Themen kein Selbstzweck ist, sondern nur in dem Umfang zu erfolgen hat, wie es für die Sanierung relevant ist.
- Neue Werkzeuge zur Sanierung in der Insolvenz und außerhalb der Insolvenz aus dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sind aufgenommen worden.
- Klarer als bisher wurde erläutert, welche Anforderungen an Maßnahmen zu stellen sind, die von der Mitwirkung Dritter abhängen.
Schwerpunkt: Cyber-Security- und ESG-Anforderungen
Die Aspekte Cyber-Security und ESG wurden bereits Ende 2022 aufgrund ihrer hohen Relevanz im IDW ES 6 n. F. aufgenommen. Prinzipiell unterscheiden sich die Ausführungen zu den Aspekten im IDW S 6 aber nicht von sonstigen Themen der Unternehmenssanierung. Die erneute Behandlung der Themen dient folglich zur Klarstellung und soll keine neuen Anforderungen formulieren.
Die fehlende Berücksichtigung von ESG- und Cyber-Securitymaßnahmen in Sanierungskonzepten kann zu eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten führen, da Banken aktuell ESG-Kriterien bereits deutlich höher als Unternehmen bzw. deren Berater priorisieren. Zudem kann die Nichtbeachtung der Vorgaben der EU hinsichtlich Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) Straf- und Reputationsrisiken oder einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen zur Folge haben. Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren, Bußgelder bis 10 Millionen Euro, 5 Prozent des Jahresumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils sind möglich (NIS-2-Richtlinie). Dies kann schließlich die Sanierungsfähigkeit negativ beeinträchtigen. Daher muss sich der Ersteller des Sanierungskonzepts eine Übersicht über den Einfluss von ESG- als auch Cyber-Security-Anforderungen auf das Unternehmen verschaffen. Das pflichtgemäße Ermessen des Konzepterstellers verlangt, dass sich dieser mit der Bedeutung von Cyber-Security und ESG für das sanierungsbedürftige Unternehmen in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße auseinandersetzt und hierüber berichtet.
Zusammenfassung
Mit der Veröffentlichung der Fragen und Antworten möchte das IDW den Berufsstand bei der praktischen Umsetzung des IDW S 6 unterstützen. Der Einfluss von ESG und Cyber-Security auf die unternehmerische Tätigkeit nimmt immer mehr zu, weshalb die Themen zukünftig zu wohl noch stärkerem Diskussionsbedarf und neuen Priorisierungen führen werden. Es ist geplant, die Zusammensetzung der F & A zum IDW S 6 bei Bedarf anzupassen und um neu auftretende praktische Anwendungsfragen und deren Antworten zu erweitern.