Gegenstand der am 01.07.2023 in Kraft getretenen Stiftungsrechtsreform waren mit Blick auf die Rechnungslegung von Stiftungen unter anderem eine erstmalige bundeseinheitliche Regelung zu Struktur und Posten des Vermögens und des Eigenkapitals einer Stiftung. Aufgrund dieser Reform des Stiftungsprivatrechts wurde eine Überarbeitung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (bisher: IDW RS HFA 5) notwendig, die nun als IDW RS FAB 5 verabschiedet wurde.
Im Rahmen seiner Facharbeit widmet sich das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) als berufsständische Organisation der Wirtschaftsprüfer nicht nur im Prüfungsbereich den bei der Abschlussprüfung zu beachtenden Berufsgrundsätzen, sondern beschäftigt sich auch mit Rechnungslegungsfragen. IDW RS HFA 5 in der bisherigen Fassung (künftig: IDW RS FAB 5) befasst sich mit den Besonderheiten der Rechnungslegung von Stiftungen. Diese IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung bezieht sich ausschließlich auf rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts unabhängig von ihrer steuerlichen Qualifizierung hinsichtlich einer Steuerbegünstigung. Die aktuell noch geltende Fassung wurde letztmalig ausgehend von umfangreichen Änderungen der Landesstiftungsgesetze und den gesetzlichen Neuerungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2013 umfassend überarbeitet.
Mit dem am 01.07.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2947) wurde das Stiftungsprivatrecht in Teilen reformiert. Gegenstand dieser Reform waren mit Blick auf die Rechnungslegung von Stiftungen unter anderem eine erstmalige bundeseinheitliche Regelung zu Struktur und Posten des Vermögens und des Eigenkapitals der Stiftung. Aufgrund der Reform des Stiftungsprivatrechts wurde eine Überarbeitung von IDW RS HFA 5 notwendig.
Anpassungen in der nun aktuell vorliegenden Stellungnahme wurden dementsprechend insbesondere in den Regelungen zur Struktur und zum Erhalt von Posten des Stiftungsvermögens sowie zu einzelnen Posten des Eigenkapitals der Stiftung vorgenommen. Ebenso wurden die Verweise auf die neu gefassten Landesstiftungsgesetze aktualisiert. Zur Bewertung bei Stiftungen sind im Wesentlichen klarstellende Anpassungen und Ergänzungen hinsichtlich der Bewertung von unentgeltlich erworbenen, aktivierungspflichtigen Vermögensgegenständen erfolgt, um diese an die seit der letzten Fassung der Stellungnahme erfolgte Entwicklung in Praxis und Schrifttum anzupassen.
Der Entwurf zur Neufassung des IDW RS FAB 5 wurde im Dezember 2023 durch den Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW verabschiedet und im Januar 2024 mit einer Kommentierungsfrist bis Ende April 2024 veröffentlicht. Eine Anwendung bereits der Entwurfsfassung wurde im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit und des beruflichen Ermessens der Berufsangehörigen durch den FAB empfohlen.
Ende August 2024 hat der FAB nun die finale Fassung von IDW RS FAB 5 verabschiedet; diese wird im Oktober 2024 veröffentlicht werden.