Im September 2024 hat das IASB den Exposure Draft ED/2024/7 veröffentlicht, mit dem Änderungen an der Equity-Methode vorgenommen werden sollen. Diese betreffen in erster Linie IAS 28, umfassen aber auch Neuregelungen in weiteren Standards wie IFRS 12 und IFRS 19. Die vorgesehenen Änderungen dienen insbesondere der Klarstellung zu Anwendungsfragen und der Vermeidung unterschiedlicher Vorgehensweisen in der Unternehmenspraxis. Die Kommentierungsfrist wurde bis 20.01.2025 festgelegt.
Im September 2024 hat das IASB den Exposure Draft ED/2024/7: Equity Method of Accounting veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich insbesondere auf IAS 28: Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Hintergrund der vorgeschlagenen Anpassungen sind vorgesehene Klarstellungen zu einzelnen Anwendungsfragen, die hinsichtlich der Equity-Methode identifiziert bzw. an das IASB herangetragen wurden. Dementsprechend sollen die bereits bestehenden Vorschriften entsprechend ergänzt und präzisiert werden. Damit soll gleichzeitig einer unterschiedlichen Handhabung in der Unternehmenspraxis entgegengewirkt werden. Die Vermeidung unterschiedlicher Vorgehensweisen durch die Bilanzierenden verbessert die Vergleichbarkeit und erhöht damit die Entscheidungsnützlichkeit der vermittelten Finanzinformationen.
Die vorgesehenen Anpassungen beziehen sich auf einzelne Fragestellungen zu den Bereichen
- Änderungen der Anteilshöhe mit und ohne Veränderung des maßgeblichen Einflusses,
- Berücksichtigung von Verlusten des assoziierten Unternehmens bei der Equity-Methode,
- Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen,
- bedingte Gegenleistungen beim Erwerb von Anteilen sowie
- Indikatoren für Wertminderungen des Beteiligungswerts.
Neben den Klarstellungen und Anpassungen sind auch Ausweitungen bei den Anhangangaben geplant.
Über die inhaltlichen Ergänzungen hinaus ist zudem formal ein neuer Aufbau des Standards IAS 28 vorgesehen, um diesen an die inzwischen übliche Struktur der IFRS-Standards anzupassen.
Neben den Anpassungen in IAS 28 sind Folgeänderungen in weiteren Standards vorgesehen. Hierzu gehören IFRS 12 mit den Berichtspflichten zu Anteilen an anderen Unternehmen, IFRS 19 zu den Erleichterungen bei Anhangangaben für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht sowie IAS 27: Einzelabschlüsse.
Die Kommentierungsfrist zu ED/2024/7 wurde vom IASB bis zum 20.01.2025 festgesetzt.