Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV hat der Gesetzgeber ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Bürokratie und ihre negativen Auswirkungen zu reduzieren. Nachdem der Bundestag am 26.09.2024 den Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV angenommen hatte, hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz in selbiger Verfassung zugestimmt. Damit steht das Gesetzgebungsverfahren kurz vor dem Abschluss.
Der Bundesrat hat dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung in seiner Sitzung vom 18.10.2024 zugestimmt. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der derzeit überbordenden Bürokratie in Deutschland. Vor dem Hintergrund einer schwächelnden Konjunktur und einer angespannten Haushaltslage soll es spürbare bürokratische Erleichterungen schaffen.
Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf wurde der Regierungsentwurf, der schließlich sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat angenommen wurde, deutlich erweitert. Mit den Maßnahmen soll eine geschätzte jährliche Entlastung von rund 944 Millionen Euro erreicht werden, während ursprünglich eine Entlastung von rund 682 Millionen Euro vorgesehen war. Ziel der Bundesregierung ist es, besonders die Regelungen abzuschaffen, bei denen der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder die Verwaltung nicht im Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen.
Die zentralen Maßnahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beinhalten unter anderem:
- Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre
- Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige
- Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater im Bereich der sozialen Sicherung
- Reduzierung der Schriftformerfordernisse in verschiedenen Bereichen
- Wegfall der Mitteilungspflicht für freigestellte Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 2 Satz 7 und 8 EStG
(Siehe dazu auch unsere News vom 04.10.2024 ).
Das weiterhin bestehende Erfordernis der Entbürokratisierung zur Entlastung der Wirtschaft bleibt insgesamt unbestritten bestehen. Auch der Bundesrat hatte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach betont, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Um die deutsche Wirtschaft wieder auf Kurs zu bringen, müssten Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsbeschleunigung größer und umfassender gedacht werden. Nachdem der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt hat, ist mit einer zeitnahen Verkündung des Gesetzes zu rechnen.