Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 bereits im Mai. Nach der Beratung im Finanzausschuss des Bundestages und dessen Beschlussempfehlung nahm der Bundestag am 18.10.2024 das Gesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung an. Im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf gab es zahlreiche Änderungen. So wurde unter anderem das geplante Mobilitätsbudget gestrichen.
Der Bundestag hat am 18.10.2024 in seiner 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 in Form des Entwurfs der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Durch zahlreiche Änderungsanträge des Finanzausschusses des Bundestages haben sich im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 05.06.2024 (siehe auch News vom 07.06.2024) noch einmal umfangreiche Änderungen ergeben, die zum großen Teil in die nun durch den Bundestag beschlossene Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 mitaufgenommen wurden. Das Gesetz enthält insgesamt viele steuerliche Einzelmaßnahmen, die thematisch nur lose miteinander verbunden sind und oftmals auf die Umsetzung supranationaler Vorgaben zurückzuführen sind.
Unter anderem wurde folgende Anpassungen vorgenommen:
- Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG
- Anpassung des Meldestandards zu Dividendenerträgen an die europäische Faster-Richtlinie
- Verbesserte steuerliche Förderung der Kinderbetreuung (80 % der Aufwendungen bzw. maximal 4.800 € je Kind statt bisher zwei Drittel der Aufwendungen bzw. maximal 4.000 € je Kind)
- Möglichkeit, einen niedrigeren Grundstückswert anzusetzen, wenn durch Gutachten nachgewiesen wird, dass dieser mindestens 40 % unter dem vom Finanzamt festgelegten Grundsteuerwert liegt
- Erleichterungen für Kleinunternehmer durch Anpassungen von Umsatzsteuerregelungen.
Das geplante Mobilitätsbudget wurde nicht in das Gesetz aufgenommen. Die Bundesregierung betont jedoch, weiterhin Vereinfachungen im Bereich der Lohnsteuer und Sozialabgaben in diesem Bereich anzustreben.
Nachdem der Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen hat, muss nun noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Die Oppositionsfraktionen haben allerdings bei vielen Änderungsanträgen zugestimmt, sodass eine Zustimmung als wahrscheinlich gilt. Geplant ist die Abstimmung des Bundesrats über das Jahressteuergesetz 2024 am 22.11.2024.