Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere ESRS Modulentwürfe verabschiedet. Diese sollen Nachhaltigkeitsprüfer und Unternehmen bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der ESRS unterstützen. Sie wurden am 29.11.2024 veröffentlicht und stehen bis 31.03.2025 zur Konsultation.
Der FAB des IDW (Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere Modulentwürfe zur präzisen Auslegung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verabschiedet. Diese wurden am 29.11.2024 auf der Homepage des IDW veröffentlicht. Sie sind Bestandteil des sog. Modulstandards IDW RS FAB 100 und richten sich an Unternehmen und Nachhaltigkeitsprüfer. Ziel ist es, eine Hilfestellung bei der Anwendung der umfassenden ESRS zu geben und so eine einheitliche und verlässliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
Die sieben neuen Entwürfe ergänzen die fünf finalen Module sowie die weiteren vier Modulentwürfe des IDW RS FAB 100, die bereits Ende August 2024 veröffentlicht wurden.
Themenschwerpunkte der sieben neuen ESRS-Modulentwürfe
Die Entwürfe greifen praxisnahe Fragen auf und bieten konkrete Hilfestellungen für die Anwendung der ESRS. Im Einzelnen behandeln sie folgende Fragestellungen:
- ESRS 1-M2.5: Einbeziehung von Unternehmen in den Konzernnachhaltigkeitsbericht, die aus anderen Gründen als deren finanzieller Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogen werden
- ESRS 1-M3.1: Übergangsbestimmungen aus ESRS 1
- ESRS 1-M3.2: Verbindung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse mit den berichtspflichtigen Angabepflichten und Datenpunkten der themenbezogenen ESRS
- ESRS 1-M3.3: Erhebliche Unterschiede zwischen den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen auf Gruppenebene und den wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen eines oder mehrerer Tochterunternehmen
- ESRS E1-M2: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung klimabezogener Risiken
- ESRS E2-M1: Angabe der Gesamtmenge besorgniserregender Stoffe und besonders besorgniserregender Stoffe gemäß Angabepflicht „E2-5“
- ESRS G1-M1: Angaben zu Verurteilungen und Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften gemäß Angabepflicht „G1-4“
Die Frist zur Konsultation für diese neuen Modulentwürfe läuft bis zum 31.03.2025. Damit gewährt das IDW allen Interessierten ausreichend Zeit, die Vorschläge zu analysieren und Stellungnahmen einzureichen.
Zukünftige Entwicklungen
Weitere Modulentwürfe sind bereits in Vorbereitung und werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Konsultation gestellt. Damit setzt das IDW seinen Beitrag zur Harmonisierung und Qualitätssicherung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch künftig fort.