Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Jahressteuergesetz 2024 enthält insgesamt viele steuerliche Einzelmaßnahmen, die thematisch nur lose miteinander verbunden sind und oftmals auf die Umsetzung supranationaler Vorgaben zurückzuführen sind. Dementsprechend konnte das Gesetzgebungsverfahren auch nach dem Aus der Ampelkoalition zu einem Abschluss kommen.
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt bereits überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Jahressteuergesetz 2024 enthält insbesondere Einzelmaßnahmen und dient der Anpassung an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung, Rechtsprechung des BVerfG und des BFH sowie Folgeänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Aus der Ampelkoalition hatte für das Gesetzgebungsverfahren keine Auswirkungen, da die Mehrheit der Anpassungen nicht politischer Natur war. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen.
Unter anderem wurden folgende Maßnahmen mit dem Jahressteuergesetz 2024 umgesetzt:
- Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG
- Möglichkeit, einen niedrigeren Grundstückswert anzusetzen, wenn durch Gutachten nachgewiesen wird, dass dieser mindestens 40 % unter dem vom Finanzamt festgelegten Grundsteuerwert liegt (§ 220 Abs. 2 BewG)
- Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG)
- Zugehörigkeit eines Grundstücks im grunderwerbsteuerlichen Sinne ist in § 1 Abs. 4a GrEStG festgehalten.
Für weitere Maßnahmen des Jahressteuergesetzes 2024 vgl. News vom 25.11.2024.