Am 12.05.2025 informierte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Rahmen einer öffentlichen Diskussionsrunde über den Arbeitsplan zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1. Ziel ist eine substanzielle Vereinfachung der Anforderungen im Rahmen der Omnibus-Initiative. Unternehmen können sich aktiv an Konsultationsprozessen beteiligen.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) arbeitet derzeit intensiv an der Überarbeitung der ESRS Set 1. Den formellen Auftakt markierte das Mandat der Europäischen Kommission vom 27.03.2025, dass eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Standards zum Ziel hat. Im Fokus steht die Entwicklung einer Vision für Vereinfachungen, um die Umsetzbarkeit und Verständlichkeit der Berichtsanforderungen für Unternehmen deutlich zu verbessern. Die angestrebten Erleichterungen sind im Zusammenhang mit den Vorschlägen der EU im Rahmen der sog. „Omnibus-Vorschläge“ vom Februar 2025 zu sehen (Omnibus-Paket der EU vom 26.02.2025 – Kleeberg).
Am 12.05.2025 organisierte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gemeinsam mit der EFRAG eine öffentliche Diskussionsveranstaltung. Ziel war der Austausch mit einer Vielzahl von Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der detaillierte Arbeitsplan der EFRAG vorgestellt.
Ein zentraler Bestandteil des Prozesses ist die Einbindung der Unternehmenspraxis. Über einen Fragebogen sammelte die EFRAG bereits gezielt Rückmeldungen aus der Unternehmenswelt. Die Frist zur Teilnahme endete bereits am 07.05.2025.
Der weitere Zeitplan sieht folgende Meilensteine vor:
- Mai-Juli 2025: Ausarbeitung und Verabschiedung der Entwürfe für die überarbeiteten ESRS Set 1,
- August 2025: Veröffentlichung der Entwürfe (Exposure Drafts) und Beginn der öffentlichen Konsultation (Dauer: 30-45 Tage),
- September 2025: Durchführung von etwa zehn Outreach-Veranstaltungen zur vertieften Einholung von Feedback,
- Oktober 2025: Finalisierung der Standards und Übergabe der technischen Empfehlung an die Europäische Kommission.
Unternehmen, die von der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSDR) betroffen sind, erhalten somit in den nächsten Monaten die Gelegenheit, sich aktiv in die Weiterentwicklung der ESRS einzubringen und ihre Praxiserfahrungen zu teilen. So können künftig nutzerfreundlichere und effizienter umsetzbare Berichtsanforderungen bereitgestellt werden.