In seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 hat der Bundesrat am 19.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Nach Unterschrift des Bundespräsidenten ist der Weg für die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie sowie die Anhebung der Pendlerpauschale auf 0,38 EUR frei.
Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 19.12.2025 vom Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 verabschiedet. In Anbetracht der vorherigen Unstimmigkeiten zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat hinsichtlich der finanziellen Entlastung der Länder aufgrund etwaiger Einnahmeverluste aus den Gesetzesänderungen, galt die Zustimmung des Bundesrates zum Steueränderungsgesetz 2025 bis zuletzt als nicht gesichert (vgl. News vom 04.12.2025 und 06.11.2025). Damit treten u.a. die nachfolgenden Gesetzesänderungen zum 01.01.2026 in Kraft:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 %
- Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 EUR
- Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 EUR sowie der Ehrenamtspauschale auf 960 EUR
- Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen
- E-Sport wird künftig neben Schach steuerlich als Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO anerkannt
- Anhebung der Abzugsbeträge bei Zuwendungen an politische Parteien auf 3.300 EUR bzw. 6.600 EUR bei Zusammenveranlagung
- Abzugsfähigkeit von Gewerkschaftsbeiträgen zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Das Steueränderungsgesetz 2025 muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und kann damit voraussichtlich noch im Jahr 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die überwiegende Mehrheit der Änderungen tritt dann zum 01.01.2026 in Kraft.