Ende Januar 2026 hat das DRSC einen Konsultationsentwurf zum Anwendungshinweis DRSC AH 5 zu DRS 20 veröffentlicht, mit dem aufgrund der nach wie vor fehlenden Umsetzung der CRSD in nationales Recht die Geltungsdauer des Anwendungshinweises um ein Jahr verlängert werden soll.
Ende Januar 2026 hat das DRSC einen Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20 (DRS AH 5) veröffentlicht. Der Anwendungshinweis DRSC AH 5 gibt Hinweise, wie die Grundsätze der ordnungsgemäßen Lageberichterstattung des DRS 20 mit den Berichtsanforderungen der ESRS interagieren. Zudem thematisiert er die Frage, welches Geschäftsjahr als das erste Jahr jenes Zeitraums anzusehen ist, für den die Übergangsregelungen der ESRS gelten.
Die Erarbeitung von DRSC AH 5 Anfang des Jahres 2025 stand im Zusammenhang mit der (fehlenden) Umsetzung der europäischen CSRD-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) in nationales Recht. Entgegen den zeitlichen Anforderungen in dieser Richtlinie war und ist durch den deutschen Gesetzgeber bislang keine Umsetzung dieser Regelungen in deutsches Recht erfolgt. Eigentlich hätte die Richtlinie bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die CSRD sieht eine gestaffelte Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Der mit der CSRD eingeführte Nachhaltigkeitsbericht soll die bisherige nichtfinanzielle Erklärung ablösen. Durch die nicht erfolgte Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bleibt es für deutsche Unternehmen jedoch zunächst bei den Berichtspflichten zur nichtfinanziellen Erklärung. Hierfür sollen die ESRS als Standard zur Erfüllung der Berichtspflichten herangezogen werden, wozu DRSC AH 5 als Orientierungshilfe dienen soll.
Gegenstand des nun vorliegenden Konsultationsentwurfs ist die Verlängerung der Geltungsdauer des Anwendungshinweises DRSC AH 5 um ein Jahr. Bei der Verabschiedung des Anwendungshinweises im Jahr 2025 war erwartet worden, dass bis Ende 2025 eine Umsetzung der CSRD in nationales Recht erfolgt, so dass der Anwendungszeitraum auf Geschäftsjahre begrenzt wurde, die nach dem 31.12.2023 und spätestens vor dem 01.01.2025 beginnen. Da die CRSD jedoch nach wie vor nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, ist eine Verlängerung des Anwendungszeitraums von DRSC AH 5 um ein Jahr erforderlich. Dementsprechend soll der zeitliche Geltungsbereich von DRSC AH 5 nun zusätzlich auf Geschäftsjahre ausgedehnt werden, welche nach dem 31.12.2024 und spätestens vor dem 01.01.2026 beginnen.
Die Kommentierungsfrist zu dem Konsultationsentwurf wurde seitens des DRSC bis zum 02.03.2026 festgelegt.