Als Reaktion auf entsprechende Anfragen und Hinweise von Stakeholdern zur unterschiedlichen Anwendung der Fair Value Option will das IASB die Anforderungen zu deren Anwendungsbereich klarstellen. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Fair Value Option im Rahmen der Umsetzung von IFRS 18 an Bedeutung gewinnt.
Am 19.02.2026 hat das IASB den Exposure Draft ED/2026/1 „Amendments to the Fair Value Option for Investments in Associates and Joint Ventures (vorgeschlagene Änderungen an IAS 28)“ veröffentlicht. Gegenstand der geplanten Änderungen ist eine Überarbeitung der Textziffern 18 und 19 des IAS 28. Dabei soll klargestellt werden, dass ein Unternehmen, dessen Hauptgeschäftstätigkeit die Investition in bestimmte Arten von Vermögenswerten umfasst (wie in IFRS 18.49(a) dargelegt), zur Anwendung der Fair Value Option in IAS 28 berechtigt ist.
Dass sich das IASB mit diesen Klarstellungen beschäftigt, ist auf die Hinweise verschiedener Stakeholder zurückzuführen, die die unterschiedliche Anwendung der Anforderungen für die Fair-Value-Option in IAS 28 thematisierten und auf die Auswirkungen dieser Unterschiede auf die Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS 18 aufmerksam machten. Mit der Anwendung von IFRS 18 gewinnt die Frage der Anwendbarkeit an Bedeutung, da immer mehr Unternehmen die Wahl der Fair Value Option und somit die Bewertung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert erwägen.
Daher soll nun klargestellt werden, welche Unternehmen berechtigt sind, Investitionen unter Verwendung der Fair Value Option in IAS 28 zu bewerten. Mit Blick auf die Anwendbarkeit des IFRS 18 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen; beabsichtigt das IASB, die vorgesehenen Änderungen des IAS 28 bis Mitte 2026 zu finalisieren.
Die Kommentierungsfrist zum Exposure Draft wurde seitens des IASB bis zum 20.04.2026 festgelegt.