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Basis­zins­satz nach IDW S 1 steigt zum 01.04.2022 weiter auf gerundet 0,40 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 ist zum 01.04.2022 mit gerundet 0,40 % erstmalig seit Mitte 2019 gerundet über 0,30 %. Im Vergleich zum Vormonat steigt der Basiszinssatz ungerundet von 0,183 % auf 0,366 % und hat sich damit innerhalb eines Monats verdoppelt.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatzes steigt zum 01.04.2022 weiterhin an. Im Ergebnis sinken bezogen auf diesen Effekt die rechnerisch ermittelten Unternehmenswerte.

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Die Auswirkungen sind nach wie vor spürbar – auch bezogen auf das bewertungsrelevante Zinsniveau. Nach wie vor ist daher das Niveau des Basiszinssatzes vergleichsweise niedrig.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der seit nunmehr mehreren Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 01.11.2019 erstmals sogar leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen. Die bereits im letzten Monat erkennbare Trendwende bestätigt sich in diesem Monat. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Im aktuellen IDW Fragen & Antworten Katalog zum IDW S 1 mit Stand vom 10.02.2022 hat das IDW das empfohlene Vorgehen bei der Ableitung des Basiszinssatzes angepasst. Bisher wurde bei der Berechnung des risikolosen Basiszinssatzes eine wachsende Zahlungsreihe finanzieller Überschüsse unterstellt, die jährlich um 1,00 % wächst. Dieses jährliche Wachstum wurde bei der anzusetzenden Zahlungsreihe auch nachhaltig in der ewigen Rente unterstellt. Das Wachstum in der ewigen Rente wurde unter Berücksichtigung der sogenannten Gordon-Growth-Formel in Form eines Wachstumsabschlags in Höhe von 1,00 % abgebildet. Die Anwendung der Gordon-Growth-Formel setzt allerdings voraus, dass der nachhaltige Basiszinssatz höher ist als das unterstellte Wachstum (in dem Fall 1,00 %).

Der risikolose Basiszinssatz ist in den letzten Jahren durch ein insgesamt sehr niedriges Niveau von deutlich unter 1,00 % geprägt. Letztmalig war der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 zum Monatsende am 31.01.2019 mindestens gerundet 1,00 %. Seitdem bewegte sich der risikolose Basiszinssatz stets unterhalb der 1,00 % Grenze. Das führte dazu, dass die Anwendung der Gordon-Growth-Formel in der Praxis an ihre Grenzen gestoßen ist. Zum 01.04.2022 und auch künftig ist der risikolose Basiszinssatz daher auf Basis einer uniformen Zahlungsreihe ohne Wachstum zu ermitteln.

Zum 01.04.2022 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 0,366 % (per 01.03.2022: 0,183 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich in diesem Monat ebenfalls im gerundeten Wert niederschlägt. Relativ betrachtet ist der Anstieg im Vergleich zum Vormonat damit beträchtlich, so hat sich der Basiszinssatz verdoppelt. Hintergrund dafür dürften auch die derzeitigen Verwerfungen auf den internationalen Kapitalmärkten sowie die politischen Unsicherheiten sein, die eine Flucht der Anleger in sichere Bundesanleihen zur Folge haben. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat 0,25 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum ersten Mal seit Mitte 2019 (Basiszinssatz zum 01.07.2019 0,50 %) zum Monatsende mehr als 0,30 %. Ob zukünftig mit einer anhaltenden Erholung des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen.

Der FAUB des IDW hat bereits in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen.

Bezogen auf die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sieht der FAUB des IDW keinen Anlass, aufgrund des Ukraine-Kriegs von der generellen und bisher angewandten Methodik abzuweichen. Da sich der Kapitalisierungszinssatz an langfristigen Analysen von durchschnittlichen Marktrenditen orientiert, erachtet der FAUB des IDW es als sachgerecht, die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auch in der gegenwärtigen Situation in einer Bandbreite zwischen 6,0 % und 8,0 % anzusetzen. Pauschale Zuschläge beim Kapitalisierungszinssatz lehnt der FAUB des IDW ab. Die gestiegenen Unsicherheiten aufgrund des Ukraine-Krieges sind in der Planung der finanziellen Überschüsse abzubilden.

Zum 01.04.2022 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,40 % somit 7,40 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 13,51. Die weitere Entwicklung des Zinssatzes bleibt vor dem Hintergrund der aktuell vergleichsweise unruhigen Entwicklung am Kapitalmarkt sowie im gesamtwirtschaftlichen Umfeld mit Spannung abzuwarten. Ein weiteres Ansteigen des Basiszinssatzes wird zu zunehmend sinkenden Unternehmenswerten führen. Bestehende Beteiligungen und Firmenwerte in den Bilanzen könnten damit künftig wieder verstärkt unter Druck geraten. Gleichzeitig dürften die Transaktionspreise tendenziell nachgeben.

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