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DPR-Prüfungs­schwer­punkte für das Jahr 2021 bekannt­gegeben

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungs­legung (DPR) hat am 09.11.2020 die Prüfungs­schwer­punkte bekannt­gegeben, die bei den Prüfungen nach IFRS im Jahr 2021 im Fokus stehen werden. Die DPR hat die zuvor von der ESMA veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte um weitere nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzt.

Die europäische Wertpapier- und Markt­aufsichts­behörde ESMA hat am 28.10.2020 die gemeinsamen europäischen Prüfungs­schwer­punkte veröffentlicht. Die zusammen mit den nationalen Enforcern in Europa – wie der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) – identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten die kapitalmarktorientierten Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen für das Jahr 2020 besonders beachten.

Die Prüfungsschwerpunkte der DPR für die IFRS-Abschlüsse 2020 sind stark geprägt durch die Corona-Pandemie. Im Speziellen nennt die DPR folgende Schwerpunkte:  

  1. IAS 1 – Darstellung des Abschlusses: In diesem Zusammenhang soll besonders auf die Unternehmensfortführung geachtet werden und auf Schätzunsicherheiten, die sich auf den Ausweis einzelner Posten auswirken, eingegangen werden. 
  2. IAS 36 – Wertminderung von Vermögensgegenständen: Im diesjährigen Fokus soll die Beurteilung des erzielbaren Betrags (recoverable amount) von Geschäfts- oder Firmenwerten, sonstigen immateriellen und materiellen Vermögenswerten stehen. Die ESMA deutet an, dass die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie einen Wertminderungsindikator (triggering event) darstellen können.
  3. IFRS 9 und IFRS 7 – „Finanzinstrumente“ und „Finanzinstrumente: Angaben“: Im Fokus stehen hier Angaben zu Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten auf die Liquiditätssituation ergeben können. Zudem sollen die erwarteten Kreditverluste von Banken eine besondere Aufmerksamkeit erfahren.  
  4. IFRS 16 – Leasingverhältnisse: Des Weiteren soll das Themengebiet Leasingverhältnisse einschließlich expliziter Angaben von Leasingnehmern und die Corona-bedingten Erleichterungen hinsichtlich von Mietkonzessionen im Fokus stehen. 
  5. IAS 24 – Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen: 
    • Identifizierung von nahestehenden Unternehmen und Personen.
    • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen.
    • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
    • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.
    • Einhaltung des Einklangs vonAbhängigkeitsbericht und Schlusserklärung (§ 312 Abs. 3 AktG). 
  6. § 315 HGB Konzernlagebericht – Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen der Corona-Pandemie
    • Konsistenz zwischen Prognose- und Risikoberichterstattung 
    • Allumfassende und realitätsgerechte Berichterstattung über wesentliche Risiken, d.h über Einzel- und bestandsgefährdende Risiken. Des Weiteren sollen die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten – insbesondere das Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken und die Darstellung der Risikolage im Zusammenhang von Financial Covenants – im Fokus stehen. 

Bei den ersten vier genannten Prüfungsschwerpunkten handelt es sich um die durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte, die von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihrer Prüfung im Rahmen des Enforcement-Verfahrens zu beachten sind. Die nationalen Prüfungsschwerpunkte (IAS 24 (Nr. 5) und § 315 HGB (Nr. 6) wurden durch die DPR in dem zusammenfassenden Dokument „Prüfungsschwerpunkte 2021“ veröffentlicht.

Das Dokument „Prüfungsschwerpunkte 2021“ ist abrufbar unter:
https://www.frep.info/docs/pressemitteilungen/2020/20201109_pm.pdf

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