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Prüfung von KI-Systemen (IDW EPS 861)

Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung von KI-Systemen vom Fachausschuss für Informationstechnologie des IDW verabschiedet

Das Thema künstliche Intelligenz findet bei Unternehmen verstärkt Einsatz und wirft diesbezüglich Fragen zur Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der eingesetzten Systeme auf. Mit der Verabschiedung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: “Prüfung von KI-Systemen“ erkennt das IDW die steigende Bedeutung solcher Systeme innerhalb der Unternehmen. Durch den vermehrten Einsatz von KI rücken die damit verbundenen Risiken und die Frage nach der Beurteilung der Verlässlichkeit in den Vordergrund.

Das IDW verdeutlicht im IDW EPS 861 die Anforderungen an freiwillige Prüfungen von KI-Systemen außerhalb der Abschlussprüfung und legt die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit derartige Aufträge planen, durchführen sowie darüber Bericht erstatten.

Das IDW hat sich bereits zu Beginn des Jahres 2021 mit dem Thema der Prüfung und Zertifizierung von KI beschäftigt und sich gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgetauscht.

Der Einsatz von Informationstechnologien (IT) innerhalb der Geschäftsbereiche der Unternehmen nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Das IDW verdeutlicht diese Relevanz durch den Entwurf des Prüfungsstandards. Künstliche Intelligenz, welche durch das selbstständige Lernen, durch logisches Denken und durch Selbstkorrektur in der Lage ist, hoch komplexe mathematische und statistische Daten auszuwerten und diese zu übertragen, wird vor allem als Instrument der Entscheidungsfindung eingesetzt.

Das Potential der KI-Systeme ist weitreichend und kann individuell in Unternehmen eingesetzt werden. Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des IDW hat den Entwurf des Prüfungsstandards zur Prüfung von KI-Systemen (IDW EPS 861) entwickelt und die Anforderungen an freiwillige Prüfungen von KI-Systemen dargelegt.

In dem verabschiedeten Entwurf gibt das IDW Hinweise zur Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung. Mit dem Prüfungshinweis schließt das IDW an eine bereits vorhandene Vielzahl von Rahmenwerken zur künstlichen Intelligenz an.

Dem IDW Prüfungsstandard EPS 861 liegt der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information” zu Grunde, wodurch ein breiter Anwendungsbereich der Beurteilungskriterien gegeben ist. Als Gegenstand der Prüfung ist die Beschreibung des KI-Systems und der darin enthaltenen Darstellungen der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zur Einhaltung der Kriterien. Die Prüfung ist entweder als Angemessenheitsprüfung oder Wirksamkeitsprüfung durchzuführen. Als Ziel ist das Erlangen der Sicherheit über den Mindestinhalt und der implementierten Maßnahmen sowie der Wirksamkeit der Beschreibung des KI-Systems definiert.

Für den Entwurf des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung von künstlicher Intelligenz (IDW EPS 861) besteht noch bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit Vorschläge zu Änderungen oder Ergänzungen beim IDW einzureichen.

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