News

DRÄS 9 durch das BMJV bekanntgemacht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 09.04.2020 DRÄS 9 bekanntgemacht, der Anpassungen in DRS 17 und DRS 20 beinhaltet. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit den Änderungen aufgrund des ARUG II. Der Änderungsstandard trat mit der erfolgten Verabschiedung durch das DRSC in Kraft.

Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard DRÄS 9 beinhaltet Anpassungen in DRS 17 und DRS 20, die insbesondere im Zusammenhang mit den Änderungen aufgrund der Vorschriften des ARUG II stehen. Nach Ende der Kommentierungsfrist im August 2019 und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hatte das DRSC Ende Oktober 2019 DRÄS 9 verabschiedet. 

Die verabschiedeten Änderungen im Zusammenhang mit dem ARUG II standen dabei unter zwei wesentlichen Vorbehalten. Der erste dieser Vorbehalte bezog sich darauf, dass die im Regierungsentwurf zum ARUG II enthaltenen Neuregelungen zum (Konzern-)Anhang und (Konzern-)Lagebericht, die Grundlage der Erarbeitung von DRÄS 9 waren, deckungsgleich in das endgültige ARUG II einfließen. Da zudem zum Zeitpunkt der Verabschiedung noch offen war, welchen Erstanwendungszeitpunkt das Gesetz für die betreffenden Regelungen vorsieht, wurde als zweiter Vorbehalt bei der Verabschiedung von DRÄS 9 der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen in DRS 17 und DRS 20 nicht konkret benannt. Gemäß der bekanntgemachten Fassung gelten die Änderungen in DRS 17 und DRS 20 erstmals für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre sowie auch bereits für einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG für vor dem 01.01.2021 beginnende Geschäftsjahre. 

Mit der Bekanntmachung durch das BMJV gelten die Regelungen des DRÄS 9 als Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...
Tax Audit

Neuerungen bei den GoBD

Mit Wirkung zum 1. April 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Das neu vorliegende BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (IV D 2 – S 0316/21/10001 :002) aktualisiert das Schreiben vom 28. November 2019 und arbeitet vor allem...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...