Topics

Aktuelle Herausforderungen für die Unternehmensbewertung

Planungsrechnung und Kapitalkosten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Neben den gesundheitlichen Folgen haben insbesondere die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie international sowie branchenübergreifend bereits jetzt massive wirtschaftliche Schäden verursacht. Auch unter Berücksichtigung der in Deutschland und anderen Ländern zwischenzeitlich durchgeführten schrittweisen Öffnung respektive Ausweitung des wirtschaftlichen Geschehens ist die Unsicherheit bezüglich der weiteren (wirtschaftlichen) Entwicklung sehr groß. Seitens der Bundesregierung bereits durchgeführte, zugesagte oder auch beabsichtigte Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen können diese bestehenden Unsicherheiten nicht beseitigen.

Zahlreiche Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Einschätzungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung ihres operativen Geschäfts treffen zu müssen respektive eine sachgerechte Prognose der künftigen Erträge vorzunehmen, sei es für Zwecke der Unternehmenssteuerung oder für Zwecke einer durchzuführenden Unternehmensbewertung, die regelmäßig auf einer sachgerechten bzw. erwartungstreuen Planungsrechnung aufsetzt.

Im Zusammenhang mit Planungsrechnungen für Unternehmensbewertungen ist von entscheidender Bedeutung, die branchenübergreifend bestehenden psychologischen Unsicherheiten von den Unsicherheiten zu trennen, die mit den künftigen Erträgen und Aufwendungen bzw. Zahlungsströmen (Cashflows) des konkret zu beurteilenden Bewertungsobjekts tatsächlich einhergehen. Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass einzelne Branchen massiv von der Pandemie betroffen sind und auch die künftige Entwicklung ungewiss ist, bspw. die Reisebranche oder die Veranstaltungsbranche in der Unterhaltungsindustrie, während andere Branchen überwiegend von der aktuellen Lage profitieren, bspw. der Onlinehandel.

Auch wenn sich die gesamte Wirtschaft zeitnah nach der Corona-Pandemie erholen sollte, dürfte bereits jetzt feststehen, dass zahlreiche Unternehmen langfristig mit den Folgewirkungen der Krise zu kämpfen haben werden, sodass stets eine individuelle Betrachtung erforderlich ist. Bezüglich des konkreten Einzelfalls ist regelmäßig eine tiefergehende (unternehmensspezifische) Analyse bezüglich der kurz- bis mittelfristigen sowie der langfristigen Folgen vorzunehmen. Konzeptionell rücken in diesem Zusammenhang insbesondere die Berücksichtigung von Insolvenzwahrscheinlichkeiten bei der Erstellung von Planungsrechnungen und die Durchführung von Risikoanalysen in den Fokus.

Hinsichtlich der zur Diskontierung der künftigen Zahlungsströme erforderlichen Kapitalkosten stellt sich die Frage, ob sich die erhöhte Unsicherheit auch in gestiegenen Renditeforderungen und entsprechend gestiegenen Kapitalkosten niederschlägt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich Kapitalkosten auch in Krisenzeiten an langfristigen Analysen von Renditen orientieren und die aktuellen Ereignisse nicht als langfristiger Stimmungsindikator einzuordnen sind. An der bisherigen Methodik zur Ableitung von Kapitalkosten hat sich im Kontext von Corona insofern nichts geändert. Insgesamt ist Unternehmen zu empfehlen, Planungsrechnungen zukünftig auch unter Berücksichtigung von Risikoanalysen respektive Szenarioanalysen durchzuführen, damit für unterschiedliche Szenarien kurz- und mittelfristig in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen zeitnah eine sachgerechte Handlungsoption abgeleitet werden kann.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...
Audit Advisory

IDW-Hinweise vom 05.04.2024 zur (rückwirkenden) Anwendung der neuen Schwellenwerte

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus. Das IDW hat nun Hinweise veröffentlicht, in denen die Auswirkungen...