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Basiszins nach IDW S 1 steigt auf -0,10 % zum 01.03.2021

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 ist zum 01.03.2021 weiterhin im negativen Bereich. Zum 01.03.2021 steigt der Basiszinssatz jedoch wieder leicht im Vergleich zum Vormonat auf gerundet -0,10 %. Es bleibt abzuwarten, ob der Anstieg des Basiszinssatzes eine Trendumkehr bedeutet und wieder nachhaltig positive Basiszinssätze erreicht werden. Seit mittlerweile über einem Jahr schwankt der auf 1/10-Prozentpunkte gerundete Basiszinssatz zwischen -0,20 % und 0,20 %.

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 befindet sich seit mehreren Jahren auf historischen Tiefständen. In den letzten zwölf Monaten war der gerundete Basiszinssatz jeweils zum Monatsende an sechs Monaten negativ. Der Durchschnitt des Basiszinssatzes der letzten zwölf Monate zum jeweiligen Monatsende betrug -0,06 %.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 01.11.2019 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen. In den letzten fünf Monaten war der ungerundete Basiszinssatz durchgehend negativ. Zum 01.03.2021 beträgt er ungerundet -0,075 % (per 01.02.2021 -0,161 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich insofern eine leichte Erholung. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte steigt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat ebenfalls von -0,20 % auf -0,10 %. Wann mit einem nachhaltigen positiven Basiszinssatz gerechnet werden kann, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Weiterhin ist offen, wie mit einem negativen Basiszinssatz bei der Ermittlung der für die Bewertung relevanten Kapitalkosten umzugehen ist. Insbesondere besteht noch keine abschließende Meinung dazu, ob der Basiszinssatz maximal mit „Null“ anzusetzen ist oder ob der Ansatz eines negativen Basiszinssatzes (konzeptionell und ökonomisch) gerechtfertigt ist. Auch seitens des FAUB ist weiterhin nicht geklärt, ob bei einem negativen Basiszinssatz der Ansatz bei 0,00 % endet oder ob für eine konsequente Anwendung des CAPM auch negative Basiszinssätze zum Ansatz gelangen.

Übersicht der Basiszinssätze öffnen

Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.

Zum 01.03.2021 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet -0,10 % somit 6,90 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 14,49.

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