News

E-Bilanz Taxo­nomie 6.6: Pflicht­­anwen­dung ab 2023

Mit dem BMF-Schreiben vom 21.06.2022 wurde die überarbeitete Taxonomie-Version 6.6 (vom 02.05.2022) veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich verpflichtend für die Übermittlung aller E-Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, zu verwenden.

Durch § 5b EStG i.V.m. dem BMF-Schreiben vom 28.09.2011 (IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, 855) sind alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, zur Abgabe einer E-Bilanz verpflichtet. Mit einem jährlichen BMF-Schreiben werden die jeweils aktuellen Taxonomien bekannt gegeben. Auch in dem Schreiben vom 09.07.2021 bzw. der neuen Taxonomie-Version 6.6 finden sich daher wieder redaktionelle sowie inhaltliche Änderungen bzgl. der E-Bilanz, die verpflichtend ab dem (kalenderjahrgleichen) Veranlagungszeitraum 2023 zu beachten sind.

Bei den neuen Taxonomien wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • Im GCD-Bereich (Stammdaten) wurden neben kleineren Anpassungen die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG für Personengesellschaften, die durch das KöMoG eingeführt wurde, aufgenommen.
  • Zur Übermittlung der Postfachadresse wurden neue Positionen eingefügt.
  • Durch die Möglichkeit zur Optionsbesteuerung nach dem KöMoG wurden verschiedene Taxonomie Positionen für Personengesellschaften im GAAP-Modul angepasst.
  • Die aktuelle Taxonomie wurde auch betreffend den Kapitalausweis von Personen(handels)gesellschaften angepasst. Dies betrifft im Besonderen auch den Bereich der Kapitalkontenentwicklung.
  • Im Zusammenhang mit organschaftlichen Mehr- oder Minderabführungen wurden neue Positionen im GAAP-Modul aufgenommen.
  • Eine neue Position „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6b EStG Rücklage“ wurde zudem aufgenommen.
  • Der branchenspezifische Posten „Geschäfts- und Vorführwagen“ samt Unterpositionen wird in der Praxis auch von Zweiradhändlern genutzt. Der Posten sowie die Unterposten, wurden deshalb in „Geschäfts- und Vorführfahrzeuge“, „Geschäftsfahrzeuge“ und „Vorführfahrzeuge“ umbenannt.
  • Im GuV-Bereich des GAAP Moduls wurden verschiedene Positionen umbenannt. Zudem wurden z.T. einzelne Positionen neu aufgenommen oder gelöscht. Einzelne Taxonomie-Positionen wurden zudem ergänzt, Mussfeldeigenschaften angepasst oder für steuerliche Zwecke gesperrt.
  • Beispiele für die Neuerungen in der GuV in der Kerntaxonomie sind „Einstellungen in steuerliche Rücklagen“ als sonstiger betrieblicher Aufwand, „Erträge aus der Auflösung des Sonderposten mit und ohne Rücklageanteil“ als sonstige betriebliche Erträge. Zudem erfolgten Anpassungen bei den Umsatzerlösen, die aus dem Wegfall einer entsprechenden Differenzierung im Erklärungsvordruck zur Umsatzsteuer resultieren.
  • Im Bereichsteil „steuerliche Gewinnermittlung“ wurde als Ausfluss des KöMoG eine neue Position „Hinzurechnungen aus dem 5. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ ergänzt. Auf Grund des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde eine weitere Position „Hinzurechnung aus dem 6. vorangegangen Wirtschaftsjahr“ eingeführt. Die vorstehende Angabe resultiert aus der zuletzt beschlossen weiteren Verlängerung der Investitionsfrist nach § 7g EStG im Zusammenhang mit der Corona-Steuergesetzgebung.
  • Alle vorstehenden Änderungen in der Kerntaxonomie wurden – soweit übertragbar – entsprechend auch bei den Spezialtaxonomien umgesetzt. Für bestimmte Ergänzungstaxonomien (KHBV und PBV) erfolgten zudem weitere Anpassungen.

Die neuen Taxonomien müssen für das Wirtschaftsjahr 2023 angewandt werden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch bereits für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2022 und für Echtfälle ab Mai 2023 gegeben sein.

Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax

Anpassung der Regelung für Grenzgänger Deutschland-Österreich

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Bestimmungen für die Besteuerung von Grenzgängern zwischen Deutschland und Österreich. Die Anpassungen tragen dem in vielen Branchen zu beobachtenden Trend zum Homeoffice Rechnung und vereinfachen die Bestimmung der Grenznähe. Verfahrensgang Zum Ende des Jahres 2023 hat Deutschland die Ratifikationsurkunden zu dem Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)...
Tax Advisory

BFH-Urteil zu Verrechnungspreisaspekten bei Warentransaktionen

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 09.08.2023 (I R 54/19) auf diverse Aspekte bei der Bestimmung von Warenverrechnungspreisen bezogen. Der BFH urteilte über praxisrelevante Aussagen zur Rangfolge der Korrekturnormen und schafft somit Rechtssicherheit in der Frage der Normenhierarchie. Zudem äußert sich der BFH auch zur Wahl der Verrechnungspreismethode...
Tax Advisory

Bundesrat stimmt dem Wachstumschancengesetz zu

Nach langer Diskussion ist der Weg für das Wachstumschancengesetz frei. Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Trotz der immensen Kürzungen der Entlastungen erhält die Wirtschaft Wachstumsimpulse und Planungssicherheit in Zeiten multipler Krisen. Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat über das Wachstumschancengesetz abgestimmt. Im Vergleich zum ersten Entwurf wurde...