Tax
07.10.2021
Auswirkung der Option nach § 1a KStG auf Schenkungen und Erbschaften
Mit Einführung der Optionsmöglichkeit nach § 1a KStG wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2022 eine weitreichende neue steuerliche Möglichkeit für eine rechtsformneutrale Besteuerung geschaffen. Bei Optionsausübung bleibt zivilrechtlich die optierende Personengesellschaft bestehen, während ertragsteuerlich eine Kapitalgesellschaft fingiert wird. Auch wenn das KöMoG in erster Linie Auswirkungen auf ertragsteuerliche Regelungen...