Das Corona-Virus (SARS-CoV-2) prägt aktuell national wie international das Tagesgeschehen der Menschen. Neben der unmittelbaren gesundheitlichen Bedrohung durch das Virus hat die Corona-Epidemie auch bereits schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft und stellt Unternehmen in Deutschland teilweise vor existenzbedrohende Probleme. Viele Unternehmen haben in diesem Zusammenhang bereits Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld beantragt. Die Unternehmen profitieren dabei auch von einer Initiative des Gesetzgebers, welcher im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Eilverfahren und mit Inkrafttreten zum 15.03.2020 das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (KUGErmG) beschlossen hat. Dass die Beantragung von Kurzarbeit allerdings neben den akuten betrieblichen Auswirkungen auch gravierende erbschaft- und schenkungsteuerliche Konsequenzen für bereits erfolgte Übertragungen sowie für geplante, zukünftige Unternehmensnachfolgen nach sich ziehen kann, ist den Unternehmen bzw. Unternehmern häufig nicht bewusst.
In German only
Corona-Krise – Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Einhaltung von Lohnsummenerfordernissen
Weitere News
09.06.2026
Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage gegen die mit einer sog. „Überkompensation“ begründete Rückforderung sog. November- und Dezemberhilfen abgewiesen. Hintergrund Die Corona-November-...
to the news
08.05.2026
BFH bestätigt Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.01.2026 (Az. VI R 25/24) entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch dann steuerfrei sind, wenn sie auf andere freiwillige...
to the news
13.02.2026
BFH: Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ist kein rückwirkendes Ereignis
In seinem aktuellen Urteil (BFH, Urteil vom 16.12.2025 – VIII R 4/25) stellt der Bundesfinanzhof klar: Eine nachträgliche Rückzahlung der Corona-Soforthilfe führt nicht...
to the news