Die Bayerische Staatsregierung hat u.a. am 16.03.2020 einen aus drei Maßnahmen bestehenden „bayerischen Schutzschirm“ angekündigt, um die Liquidität der Unternehmen zu erhalten und eine Insolvenz zu vermeiden.
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Fördermittel und Aussetzung der Insolvenz-Antragspflicht als Mittel zur Krisenbewältigung
17.03.2020
Corona