Die Corona-Krise beeinträchtigt nicht nur das tägliche Leben, sondern nimmt auch Einfluss auf die Rechnungslegung, Berichterstattung sowie Prüfung von Unternehmen. Hierzu bezog das IDW bereits mit seinen fachlichen Hinweisen vom 04.03.2020 und vom 25.03.2020 Stellung. Mit einer dritten Veröffentlichung vom 08.04.2020 adressiert das IDW nunmehr konkrete Zweifelsfragen zu diesen Themengebieten und bezieht weitere ausgewählte Sachverhalte mit ein. Insbesondere für die Durchführung der Prüfung von Unternehmen ergeben sich wesentliche Herausforderungen, die organisatorische und operative Umstellungen auf Seiten des Abschlussprüfers erforderlich machen können. Aber auch die Rechnungslegung und Berichterstattung der Unternehmen werden tangiert. Zudem können sich Schwierigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung hinsichtlich der Beurteilung zukunftsbezogener Sachverhalte, wie bspw. hinsichtlich der Fortführungsprämisse, zeigen.
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