Aufgrund der Corona-Pandemie mussten vieleUnternehmen ihre Geschäftstätigkeitstark einschränken oder zum Teil komplett einstellen. Um besonders stark betroffene kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, stellen Bund und Länder gemeinsam im Rahmen der sogenannten Corona-Überbrückungshilfe Liquiditätshilfen zur Verfügung. Die Beantragung der Förderung kann lediglich von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten sowie vereidigten Buchprüfern für deren Mandanten erfolgen. Diese können sich auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und für Ihre Mandanten die Anträge zentral stellen.
Weitere News
16.12.2024
Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis zum 01.04.2025 für verspätete Offenlegungen
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das...
to the news
18.03.2024
Fristverlängerung bis zum 30.09.2024 für die Schlussabrechnung
Während der Corona-Pandemie wurden zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen unterschiedliche Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe gewährt. Die Beantragung...
to the news
22.02.2024
Fristablauf für die Schlussabrechnungen der Corona-Finanzhilfen zum 31.03.2024
Die Anträge auf die unterschiedlichen Überbrückungshilfen sowie auf die November- und Dezemberhilfe wurden regelmäßig auf Grundlage prognostizierter Umsätze und...
to the news