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Auswirkungen durch SARS-CoV-2 (sogenanntes Corona-Virus) auf die Unter­nehmens­bewer­tung?

Seit Ausbreitung des neuartigen sogenannten Corona-Virus (SARS-CoV-2) überschlagen sich die Meldungen zu den Auswirkungen der Epidemie. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, welche Auswirkungen die Epidemie auf die globale und deutsche Wirtschaft haben wird und ob ggf. Anpassungen hinsichtlich bestehender Planungsrechnungen für Zwecke der Unternehmensbewertung erforderlich sind.

Noch kann nicht abgeschätzt werden, welchen Verlauf die Ausbreitung in Zukunft noch nehmen wird und welche Folgen sich für die globale und deutsche Wirtschaft ergeben. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass das Corona-Virus für viele Unsicherheiten sorgt, die sich nicht zuletzt am internationalen Kapitalmarkt bemerkbar machen. Branchen- und länderübergreifend befinden sich die Börsen auf Talfahrt. Einbußen von 20 % und mehr innerhalb weniger Tage waren in den letzten Wochen keine Seltenheit. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die mit dem Corona-Virus einhergehenden Unsicherheiten tatsächlich Abschläge auf Unternehmenswerte (gemessen an der Marktkapitalisierung) in der Größenordnung rechtfertigen und wie mit den Unsicherheiten im Zusammenhang mit Planungsrechnungen für Zwecke der Unternehmensbewertung umzugehen ist. 

Sicher ist, dass Auswirkungen bereits jetzt auf bestehende Lieferketten und die Produktion in Deutschland bestehen. Beeinträchtigungen gibt es zudem im Handel und Tourismus. Inwiefern im Einzelfall konkrete Beeinträchtigungen zu erwarten sind, hängt nicht zuletzt davon ab, in welcher Branche ein Unternehmen agiert und wie hoch die Abhängigkeit von Gütern und Dienstleistungen aus den am stärksten betroffenen Ländern und Regionen ist. Insbesondere in China hat die Verbreitung des Corona-Virus bereits heute zu erheblichen Produktionsausfällen geführt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie analysiert fortlaufend die aktuellen Entwicklungen, kann aufgrund der unsicheren Lage aktuell aber die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft nur schwer abschätzen. 

Größere gesamtwirtschaftliche Effekte kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie allerdings noch nicht ableiten. Nach Einschätzung der OECD könnte sich das für 2020 erwartete Wachstum halbieren, sofern sich das Corona-Virus noch weiter ausbreitet. Für aktuelle Unternehmensbewertungen stellt das Corona-Virus somit einen nicht zu unterschätzenden Faktor dar. Aktuell ist aber nicht zwingend davon auszugehen, dass eine vor dem Bekanntwerden der Epidemie erstellte Planungsrechnung aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen in jedem Fall nach unten anzupassen, respektive zu korrigieren ist. Die gesamtwirtschaftlichen Folgen können noch nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden, sodass Anpassungen in der Planungsrechnung letztlich auf Mutmaßungen basieren würden. Im konkreten Einzelfall können sich aber schon jetzt erforderliche Plananpassungen ergeben, wenn bspw. feststeht, dass es zu erheblichen Lieferengpässen kommt. Angesichts der weltweiten Unsicherheiten müssen Planungsrechnungen angemessen die Chancen und Risiken, die sich aus der aktuellen Situation ergeben, berücksichtigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass zutreffende Bewertungen auch künftig möglich sind, die auf den zum jeweiligen Stichtag erstellten Planungen und den dort reflektierten Zukunftsaussichten basieren. Insofern sind Planungen, die bereits vor einiger Zeit erstellt wurden, äußerst kritisch auf ihre weiterhin bestehende Gültigkeit hin zu überprüfen.

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