Die Corona-Pandemie wirkt sich nicht nur auf die aktuelle wirtschaftliche Situation der Unternehmen aus, sondern wird zwangsläufig auch Folgen für die Rechnungslegung haben. Anders als für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 können sich für Abschlüsse, deren Geschäftsjahr später endet, erhebliche materielle Bilanzierungsänderungen ergeben.
Anders als für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 können die augenblicklichen wirtschaftlichen Verwerfungen für Abschlüsse, deren Geschäftsjahr später endet, erhebliche materielle Bilanzierungsänderungen nach sich ziehen. Das IDW geht in seiner Stellungnahme vom 25.03.2020 davon aus, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise vollumfänglich im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind, sofern der Bilanzstichtag am 31.03.2020 oder später liegt. Während im Jahresabschluss 2019 daher die Folgen der Corona-Pandemie regelmäßig nur Eingang in den Nachtragsbericht oder Lagebericht gefunden haben bzw. finden, schlagen sich die Effekte für spätere Zeiträume in der Bilanz sowie der Ergebnisrechnung der Unternehmen nieder. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Krise müssen aktuell bereits eingetretene Wertminderungen identifiziert und abgebildet werden.
Aus den aktuellen Entwicklungen können im immateriellen Vermögen sowie im Sachanlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Abschreibungen erforderlich werden, ebenso im Finanzanlagevermögen, wo Abschreibungen auch bei einer vorübergehenden Wertminderung zulässig sind. Gemäß dem strengen Niederstwertprinzip können auch im Vorratsvermögen sowie in den Forderungen Abschläge erforderlich sein, ebenso wie die Werthaltigkeit aktivierter latenter Steuern in Frage stehen kann. Der Bedarf der Bildung von zusätzlichen Rückstellungen – bspw. aufgrund drohender Verluste aus Beschaffungs- oder Absatzgeschäften – ist ebenso zu prüfen wie die Einschätzung der Möglichkeit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen.
Neben kurzfristig eingetretenen Wertminderungen müssen insbesondere die nachhaltigen Folgen der Krise abgeschätzt werden. Aufgrund der Komplexität der gegenwärtigen Situation und der ihr anhaftenden Unsicherheit müssen die notwendigen und richtigen Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Einer unterjährigen Berichterstattung und Bewertung kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Dies ist nicht zuletzt auch deswegen notwendig, um den Kapitalmarkt, Eigentümer, Gläubiger oder Banken zeitnah mit den relevanten Informationen zu versorgen.
Download-PDF: Kleeberg_Kurzinformation_Corona_Jahresabschluesse_2020