Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30.09.2021 hinaus bis zum 31.12.2021. Die aktuellen Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden hierbei weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.
Mit der seit einiger Zeit freigeschalteten Corona-Überbrückungshilfe III Plus wurde der Förderzeitraum der Corona-Überbrückungshilfen zuletzt bereits auf Ende September 2021 ausgeweitet. Mit Schreiben vom 08.09.2021 informiert das BMF nun darüber, dass der Förderzeitraum der Corona-Überbrückungshilfe III Plus nochmals, diesmal bis zum 31.12.2021, verlängert wird. Auch der Förderzeitraum der sogenannten Neustarthilfe Plus wird in diesem Zusammenhang bis zum Jahresende verlängert.
Die grundsätzlichen Regelungen der Corona-Überbrückungshilfe III Plus sollen hierbei im Wesentlichen fortgelten, sodass Unternehmen mit einem corona-bedingtem Umsatzrückgang von mindestens 30 % weiterhin antragsberechtigt sind und die bekannten förderfähigen Fixkosten ansetzen können. Die Restart-Prämie wird in diesem Zusammenhang nicht auf den verlängerten Förderzeitraum in Q4/2021 verlängert, der sogenannten Eigenkapitalzuschuss soll dagegen weiter beantragt werden können.
Die Antragstellung hat unverändert über die sogenannten prüfenden Dritten zu erfolgen. Weitere Einzelheiten zu der Verlängerung der Förderprogramme werden zeitnah veröffentlicht werden. Es ist allerdings durchaus wahrscheinlich, dass die „Verlängerung“ im Rahmen eines neuen, eigenständigen Antrags zu erfolgen hat. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden aktuell überarbeitet und sollen auskunftsgemäß zeitnah veröffentlicht werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.