Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 16.02.2022 wurde unter anderem beschlossen, dass die derzeitigen Corona-Wirtschaftshilfen bis zum Juli 2022 verlängert werden. Dies betrifft im Wesentlichen die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022, deren Förderbedingungen im Rahmen der Verlängerung unverändert bleiben sollen. Die jeweiligen FAQ werden zeitnah überarbeitet, um die Verlängerung abzubilden
Am 16.02.2022 trafen sich der Bundeskanzler und die Länderchefinnen und -chefs auf einem sogenannten Corona-Gipfel und berieten über die derzeitige Corona-Lage in Deutschland. Hierbei wurde über unterschiedliche Maßnahmen beratschlagt. So wurde unter anderem beschlossen, dass unter Beibehalt der bewährten Programmbedingungen die derzeitigen Corona-Wirtschaftshilfen bis zum Juni 2022 verlängert werden.
Damit werden die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe 2022 bis zum Ende Juni 2022 ausgeweitet. Die Förderbedingungen bleiben dabei grundsätzlich unverändert. Nach dem Beschluss werden nun die entsprechenden FAQ überarbeitet und die technischen Möglichkeiten zur Antragstellung geschaffen.
Im Ergebnis wird der Förderzeitraum, der derzeit im März 2022 endet, bis zum Juni 2022 verlängert. Offen bleibt, mit welchen Antragsfristen die Verlängerung des Förderzeitraums verbunden sein wird. Auch ist fraglich, inwiefern die Verlängerung des Förderzeitraums gegebenenfalls auch bei der Frist zur Schlussabrechnung zum 31.12.2022 berücksichtigt werden wird. Insgesamt ist eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen zu begrüßen, da trotz der sukzessiven Öffnungen Unternehmen weiterhin von der Corona-Pandemie betroffen sind. In welchem Ausmaß Unternehmen mit den am 16.02.2022 gleichzeitig beschlossenen Öffnungen weiterhin auf Corona-Wirtschaftshilfen angewiesen sein werden, wird sich noch herausstellen.