Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD sowie zu einem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD am 07.04.2026 Stellung genommen. Dabei werden zentrale Punkte begrüßt, zugleich aber auch rechtliche und praktische Risiken hervorgehoben.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat mit Schreiben vom 07.04.2026 gegenüber dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Stellung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie zu einem entsprechenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD genommen. In seiner Stellungnahme hebt das IDW zentrale Aspekte hervor und sieht in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf.
Positiv bewertet das IDW die vorgesehene Regelung, wonach die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend durch Wirtschaftsprüfer erfolgen soll – im Sinne einer Vorbehaltsaufgabe. Aus Sicht des IDW sprechen hierfür die vorhandene fachliche Expertise, etablierte Prüfungsstandards sowie bestehende Aufsichtsstrukturen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine kombinierte Prüfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten Effizienzvorteile für Unternehmen ermöglichen kann. Eine Öffnung für andere Prüfergruppen wird hingegen kritisch gesehen, da hier zusätzlicher regulatorischer Aufwand ohne klar erkennbaren Mehrwert erwartet wird.
Kritisch äußert sich das IDW insbesondere zur geplanten zeitlichen Anwendung der neuen Vorschriften. Sollte das Gesetz – wie im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vorgesehen – bereits auf nach dem 31.12.2024 beginnende Berichtszeiträume angewendet werden, könnte dies faktisch zu einer rückwirkenden Anwendung führen. Dies wäre nicht nur rechtlich sensibel (Vertrauensschutz), sondern könnte auch erhebliche praktische Konsequenzen haben, da möglicherweise – in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des CSRD-UmsG – bereits abgeschlossene Berichts- und Prüfungsprozesse unter Umständen erneut durchgeführt werden müssten.
Darüber hinaus spricht sich das IDW gegen zusätzliche nationale Anforderungen an den Prüfungsvermerk aus, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Ziel sollte es sein, eine möglichst einheitliche und international vergleichbare Ausgestaltung der Prüfungsberichterstattung sicherzustellen.
Schließlich sieht das IDW weiteren Klarstellungsbedarf, insbesondere bei den vorgesehenen Befreiungsregelungen. Unklarheiten in diesem Bereich könnten zu Rechtsunsicherheit in der Anwendung führen. Insgesamt plädiert das IDW für eine Umsetzung, die die europäischen Vorgaben präzise aufgreift, ohne zusätzliche Komplexität oder unnötige Bürokratie zu schaffen.