Das BMF hat die aktuellen Ergebnisse zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2025 veröffentlicht. Bundesweit wurden rund 51.300 Strafverfahren abgeschlossen und durch die Steuerfahndung Mehrsteuern von etwa 3,1 Mrd. EUR aufgedeckt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die jährliche Statistik zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten für das Jahr 2025 veröffentlicht. Zusätzlich informiert das BMF über die Ergebnisse der bundesweiten Steuerfahndung.
Erledigte Strafverfahren wegen Steuerstraftaten
Im Jahr 2025 wurden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit rund 51.300 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten abgeschlossen.
Davon wurden:
- 24.651 Verfahren eingestellt, darunter 4.750 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung (bis 25.000 EUR),
- 10.333 Einstellungen führten zu Geldauflagen von insgesamt 42,1 Mio. EUR,
- in 308 Fällen wurde gegen Zahlung von insgesamt rund 4,4 Mio. EUR von der Verfolgung abgesehen.
Bußgeldverfahren und festgesetzte Bußgelder
Darüber hinaus wurden etwa 5.500 Bußgeldverfahren beendet. Für die wichtigsten Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten setzten die zuständigen Stellen Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 9,3 Mio. EUR fest, davon:
- 3,1 Mio. EUR wegen Steuergefährdung,
- 2,2 Mio. EUR wegen Verstößen gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten,
- 1,1 Mio. EUR wegen leichtfertiger Steuerverkürzung,
- 1,1 Mio. EUR wegen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens.
Ergebnisse der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung schloss im selben Zeitraum bundesweit rund 35.500 Fälle ab. Dabei wurden Mehrsteuern in Höhe von etwa 3,1 Mrd. EUR festgestellt. Außerdem wurden Freiheitsstrafen mit einer Gesamtdauer von rund 1.118 Jahren verhängt.