Legal
09.07.2021
Beschlossen: Ab dem 01.08.2021 wird das Transparenzregister zum Vollregister
Am 01.08.2021 tritt das am 10.06.2021 vom Bundestag verabschiedete Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft. Danach müssen bußgeldbewehrt in Übergangsfristen ausnahmslos nun alle Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zur Eintragung mitteilen. Die bisherigen Mitteilungsfiktionen (insbesondere für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, börsennotierten Aktiengesellschaften) und Ausnahmeregelungen (etwa für bestimmte GmbH...