Das bereits in unserer Mitteilung vom 16. März 2020 angesprochene Gesetzgebungsverfahren zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen in „Corona-bedingter Schieflage“ soll Presseberichten zufolge ab der 13. KW eingeleitet werden.
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Fördermittel in den 16 Bundesländern – Vermeidung Insolvenzantragspflicht – Auch Bundesländer gewähren Hilfsmittel
22.03.2020
Corona