Neben zahlreichen anderen Bilanzposten können auch latente Steuern von der Corona-Pandemie betroffen sein, sofern diese zu einer verschlechterten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens oder geänderten Rahmenbedingungen führt, aus denen ein Wertberichtigungsbedarf resultiert, insbesondere bei latenten Steuern auf Verlustvorträge.
Die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie beeinflussen als wertbegründendes Ereignis die Bilanzierung und Bewertung in den Zwischen- und Jahresabschlüssen 2020 – zumindest bei Abschlussstichtagen am oder nach dem 31.03.2020. Notwendige Werthaltigkeitsüberlegungen können dabei – sofern Halbjahres- oder Quartalsberichte erstellt werden – nicht bis Ende 2020 verschoben werden, sondern müssen zum jeweiligen Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung vorgenommen werden. Dies betrifft auch die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern.
Die Bilanzierung aktiver latenter Steuern setzt voraus, dass in den Perioden, in denen sich die zugrunde liegenden Differenzen abbauen oder Verlustvorträge genutzt werden sollen, ein (positives) steuerliches Einkommen zur Verrechnung vorhanden ist. Soweit durch die Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise künftige steuerliche Einkommen entfallen oder reduziert werden und aufgrund dessen in der Vergangenheit aktivierte latente Steuern nicht mehr realisiert werden können, müssen entsprechende Wertberichtigungen dieser aktivierten latenten Steuern erfasst werden. Auch die Prognosen hinsichtlich eines künftig zur Verfügung stehenden zu versteuernden Ergebnisses sind zu überprüfen. Diese dürfen zudem nicht widersprüchlich zu den von der Unternehmensleitung getroffenen Annahmen im Rahmen anderer Werthaltigkeitsprüfungen oder -überlegungen sein. Dementsprechend ist auf die notwendige Konsistenz der verwendeten Planungsrechnungen zu achten.
Auch unterschiedliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung können Auswirkungen auf das Vorhandensein eines positiven zu versteuernden Einkommens in späteren Perioden und demnach auf die Werthaltigkeit latenter Steuern haben. Hierbei sind sowohl unternehmensinterne Faktoren als auch unternehmensexterne Entwicklungen zu beachten.
PDF-Download: Kleeberg_Kurzinformation_Corona_Latente_Steuern