Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 04.12.2025 vom Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Im nächsten Schritt hat der Bundesrat am 19.12.2025 über das Gesetz abzustimmen. Zentrale Vorhaben sind die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie und die Anhebung der Entfernungspauschale.
Am Donnerstag, den 04.12.2025, hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/3104) verabschiedet.
Ziel des Gesetzvorhabens ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren, Bürger und Unternehmen zu entlasten und aktuelle BFH-Rechtsprechung gesetzlich umzusetzen. Zentrale Bestandteile des Steueränderungsgesetzes sind die dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie die Anhebung der Entfernungspauschale. Der Bundesrat hatte bereits am 17.10.2025 zum Regierungsentwurf Stellung genommen (vgl. News vom 21.10.2025) und insbesondere einen finanziellen Ausgleich für Länder und Kommunen gefordert, die auf Basis der gesetzlichen Neuerungen hohe Einnahmeverluste befürchten. Die finanziellen Forderungen der Länder hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt (vgl. News vom 06.11.2025) und nunmehr das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet.
Kern des Steueränderungsgesetzes 2025 sind u. a. die dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie ab 01.01.2026. Der Umsatzsteuersatz wird von 19 % auf 7 % gesenkt. Ausgenommen von dieser Änderung ist die Umsatzsteuer auf Getränke.
Ein weiteres zentrales Vorhaben ist die Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 EUR ab dem ersten Entfernungskilometer. Derzeit beträgt die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer 0,30 EUR. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt die Entfernungspauschale aktuell 0,38 EUR, wobei dies bis einschließlich 2026 befristet ist.
Neben diesen zentralen Anpassungen sieht das Steueränderungsgesetz auch die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale vor. Die Übungsleiterpauschale soll von derzeit 3.000 EUR auf 3.300 EUR angehoben werden. Bei der Ehrenamtspauschale ist eine Anhebung von derzeit 840 EUR auf 960 EUR geplant. In der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ist nunmehr auch die Erhöhung der Höchstbeträge für Parteispenden von 825 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung von 1.650 EUR auf 1.650 EUR bzw. auf 3.300 EUR bei Zusammenveranlagung (§ 34g Satz 2 EStG-E) sowie die Steuerbefreiung von Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen (§ 3 Nr. 73 EStG-E) geplant.
Im nächsten Schritt hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2025 am 19.12.2025 über das Steueränderungsgesetz 2025 abzustimmen. In Anbetracht der vorherigen Differenzen zwischen Bundesregierung und Bundesrat hinsichtlich etwaiger Einnahmeverluste der Länder und der Forderungen der Länder nach entsprechender finanzieller Entlastung bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat über das Gesetzesvorhaben entscheiden wird.