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Bundesrat nimmt Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 veröffentlicht. Darin begrüßt er einzelne Maßnahmen zur Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts, äußert jedoch Bedenken wegen möglicher Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen. Der Bundestag wird sich zu dem Gesetzesentwurf im Dezember weiter beraten.

Regierungsentwurf

Am 10. September 2025 hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetzespaket verfolgt das Ziel, steuerliche Rahmenbedingungen zu modernisieren, Bürger und Unternehmen zu entlasten und jüngste BFH-Urteile gesetzlich umzusetzen. Es umfasst unter anderem Änderungen im Einkommensteuerrecht, beim Gemeinnützigkeitsrecht sowie bei betrieblichen Pauschalierungen und Nachweisgrenzen.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 17. Oktober 2025 veröffentlichte der Bundesrat seine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Neben rechtstechnischen Vorschlägen äußert der Bundesrat deutliche Kritik an der finanziellen Belastung, die den Ländern und Kommunen im Zuge der geplanten Entlastungen droht. Nach ersten Berechnungen könnten die geplanten Änderungen Mindereinnahmen von rund 11,2 Mrd. EUR für die Länder und 1,4 Mrd. EUR für die Gemeinden verursachen.

​Der Bundesrat mahnt an, dass viele Länder bereits mit wachsenden Ausgaben für Bildung, Integration, Klimaschutz, Digitalisierung und soziale Leistungen konfrontiert sind. Die geplanten Steuerentlastungen und damit einhergehenden Steuermindereinnahmen verschärften die ohnehin angespannte Haushaltslage und verringerten die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Inhaltlich sieht der Bundesrat vor allem bei der praktischen Umsetzung des Regierungsentwurfs Anpassungsbedarf.

Die fünf zentralen Forderungen des Bundesrats betreffen die Einkommensteuer, die Abgabenordnung und flankierende Vollzugsregeln:

  1. Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland:
    Nach dem BFH‑Urteil vom 9. August 2024 fordert der Bundesrat den Höchstbetrag der doppelten Haushaltsführung bei ausländischen Unterkünften mit dem doppelten Inlandsbetrag gesetzlich festzuschreiben, um die Massenverfahren zu erleichtern. Der pauschale Höchstbetrag würde sich auf 2.000 EUR monatlich belaufen.​

  2. Gestaltungsvermeidung bei Personengesellschaften:
    Vergütungen wie der „Carried Interest“ sollen künftig nicht mehr einkünfte­mindernd wirken, auch wenn sie als disproportionale Gewinnverteilung ausgegeben werden. Die Regelung soll Steuerumgehungen verhindern und mehr Rechtsklarheit schaffen.

  3. Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen:
    Die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % und Sozialversicherungsfreiheit soll fortan nur gelten, wenn alle Betriebsangehörigen eingeladen sind. Der Bundesrat will damit die steuerliche Begünstigung exklusiver Führungstreffen ausschließen.​

  4. Erhöhung des Grenzwerts für Spendennachweise:
    Der vereinfachte Spendennachweis soll künftig bis zu 400 Euro gelten. Der Bundesrat will hiermit die Verwaltung und gemeinnützige Organisationen entlasten und die Spendenbereitschaft fördern.​

  5. E‑Sport als eigener gemeinnütziger Zweck:
    E‑Sport soll künftig unabhängig vom klassischen Sport als förderungswürdiger Zweck gelten. Damit erkennt der Bundesrat die gesellschaftliche Relevanz digitaler Wettkampfformen an, ohne ihn per se auf eine Stufe mit dem klassischen Sport zu stellen.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat eine Einigung mit dem Bund über eine dauerhafte finanzielle Kompensation der erwarteten Steuermindereinnahmen. Diese sei nötig, um die Leistungsfähigkeit der Länder‑ und Gemeindehaushalte langfristig zu sichern.

Neue Aspekte aus dem Gesetzespaket

Der Gesetzentwurf sieht direkte Steuerentlastungen für Verbraucherinnen und Betriebe vor.

Besondere Bedeutung hat dabei die geplante Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie: Ab dem 1. Januar 2026 soll der Satz für Speisen – mit Ausnahme von Getränken – dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert werden. Vom reduzierten Steuersatz sollen auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung profitieren. Die Bundesregierung erwartet dadurch eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Mrd. EUR.

Weitere geplante Entlastungen betreffen die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer und die dauerhafte Fortführung der Mobilitätsprämie, was eine Entlastung von rund 1,1 Mrd. EUR bringen soll. Zudem sollen die Haftungsprivilegien im Vereinsrecht für ehrenamtlich Tätige ausgeweitet werden, um das Ehrenamt rechtlich zu stärken.

Aussicht

Die Stellungnahme des Bundesrats wurde der Bundesregierung übermittelt, welche nun über die Anmerkungen des Bundestags entscheiden muss, bevor das Gesetz in den Bundestag eingebracht und dort am 5. Dezember 2025 in zweiter und dritter Lesung beraten werden soll. Nach der Verabschiedung im Bundestag erfolgt erneut die Befassung des Bundesrats, der dann über seine Zustimmung entscheidet. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird unverändert bis Ende 2025 gerechnet.

Fazit

Die Stellungnahme des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz 2025 verdeutlicht den Zielkonflikt zwischen steuerlicher Entlastung und finanzieller Solidität der öffentlichen Haushalte. Während die Bundesregierung primär auf Wirtschaftsförderung und Bürgerentlastung zielt, fordern die Länder eine faire Lastenverteilung und nachhaltige Finanzierungsmodelle.

In den kommenden Wochen dürften die zentralen Streitpunkte – insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen sowie die Ausgestaltung der Gastronomie‑Steuersenkung – im Fokus der politischen Verhandlungen stehen. Während die Bundesregierung die Entlastungen als Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung betrachtet, mahnt der Bundesrat an, dass sie nur mit einer strukturellen Ausgleichsregelung tragfähig seien.

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